Nachzahlungsanspruch nach Ablauf der Abrechnungsfrist

Eine nachträglich erhöhte Grundsteuer kann auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist noch gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden. Die Verjährung des Nachzahlungsanspruches beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Nebenkostenabrechnung dem Mieter zugeht.

(Leitsatz des Bearbeiters)

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Bild: Paul/stock.adobe.com
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Aus dem Tatbestand

k. A.

Aus den Entscheidungsgründen

k. A.

Gericht: LG Düsseldorf
Aktenzeichen: 23 S 430/09
Urteil vom: 22.09.2010

Redaktion (allg.)

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