Aus dem Tatbestand
Eine Eigentümergemeinschaft und der zuständige Bauträger konnten sich partout nicht darauf einigen, dass Plan und Karte zu übergeben seien. Deswegen prozessierte die WEG gegen diese Firma und versuchte so, mithilfe des Gerichts eine Aushändigung zu erzwingen. Der Bauträger bot angesichts des Streits lediglich an, die Unterlagen zu vernichten.
Aus den Entscheidungsgründen
In zweiter Instanz entschied das OLG Stuttgart, dass Schließplan und -karte zu übereichen seien – und zwar an die Eigentümergemeinschaft. Das sei die zuständige Instanz. Die Begründung: „Es liegt im Interesse
aller Eigentümer, dass Nachschlüssel nicht durch jeden Wohnungseigentümer angefertigt werden können, sondern allenfalls durch den Verwalter.“ Eine Vernichtung komme schon gar nicht in Frage, denn das
stelle einen Verstoß gegen das Schikaneverbot des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern
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Gericht: OLG Stuttgart
Aktenzeichen: 3 U 98/16
Urteil vom: 16.11.2016
Redaktion (allg.)
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