Nachbar hält Rathaus für ein Denkmal
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05. Juni 2019, 10:54 Uhr
Aus dem Tatbestand
Die Kommune als Eigentümerin war komplett anderer Meinung. Die Immobilie sei nicht originalgetreu vorhanden und architektonisch von keinem großen Wert. Auf diese Frage ließ sich das zuständige Verwaltungsgericht erst gar nicht ein.
Aus den Entscheidungsgründen
Bereits der Antrag des Nachbarn sei nicht zulässig, denn ihm stehe „kein subjektiv-öffentliches Recht auf denkmalrechtliches Einschreiten“ zu. Die bloße Nähe des eigenen Anwesens begründe das nicht, zumal er selbst nicht über ein Wohngebäude verfüge, das als Kulturdenkmal anerkannt sei.
Gericht: VG Hannover
Aktenzeichen: 4 B 6988/18
Urteil vom: 12.11.2018
Redaktion (allg.)
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