Dachlawinen - wer haftet beim Schneeschaden?

Jeder Bürger muss sich grundsätzlich selbst vor möglichen Schäden durch Dachlawinen aus Eis und Schnee schützen. Das Amtsgericht München bestätigte eine entsprechende Rechtsprechung. Sind Schneefanggitter montiert, ist ein Eigentümer den Angaben zufolge seiner Verkehrssicherungspflicht in der Regel nachgekommen. Weitere Schutzmaßnahmen seien nur bei "besonderen Umständen" erforderlich.

Eigentümer zahlt nicht immer bei Schäden
Eigentümer zahlt nicht immer bei Schäden
Im vergangenen Winter hatte Gerichtsangaben zufolge ein Autobesitzer seinen Wagen in München auf einem öffentlichen Parkstreifen vor einem Haus geparkt. Ein Eiszapfen löste sich vom Dach des Hauses und traf das Autodach. Dabei entstand ein Schaden von 2216 Euro.
Diesen Schaden wollte er vom Hausbesitzer erstattet bekommen. Der Vermieter weigerte sich jedoch, da er sein Dach mit Schneefanggittern gesichert hatte. Die vom Autobesitzer erhobene Klage vor dem Amtsgericht wurde jetzt abgewiesen. Das Anwesen sei mit den Bauvorschriften entsprechenden Schneefanggittern ausgestattet gewesen. Außerdem sei im konkreten Fall eine erhöhte Gefahr durch Dachlawinen nicht absehbar gewesen.

Gefahr von oben: Dächer können gefährlich werden
Sturmschäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, Schäden durch Schneedruck nicht. Dafür brauchen Hausbesitzer zusätzlich eine Elementarschadendeckung, die auch bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt.

"Inzwischen ist dieser Schutz wichtiger denn je", so Peter Lodenkämper, Abteilungsleiter Betrieb der DEVK. Allen Hausbesitzern rät der Experte: "Wird der Schneedruck auf dem Dach zu groß, sollte man im Ernstfall die Feuerwehr rufen, um das Dach frei räumen zu lassen." Wenig empfehlenswert ist es, nah an schwer schneebedeckten Häusern zu parken. Wird das Auto durch eine Dachlawine beschädigt, haftet der Hausbesitzer nicht, wenn solche Witterungen in der Region selten vorkommen und deshalb keine Schutzgitter vorgeschrieben sind.

Die Kfz-Vollkaskoversicherung der DEVK zahlt jedoch. Das gilt auch, wenn ein Ast unter seiner Schneelast bricht und aufs Auto fällt.

Weiterführende Links:
www.sueddeutsche.de
www.vermieterverein.de

Printer Friendly, PDF & Email
20.12.2023
Kerzenschein und Feuerwerk
Kerzenlicht in der Advents- und Weihnachtszeit bringt Hoffnung und Zuversicht in die dunkelsten Wochen des Jahres – und leider verursachen offene Flammen und Feuerwerk immer wieder schwere Schäden an...
5.6.2024
Die Gegenstände, die ein Vermieter mitvermietet, beispielsweise bei einer möblierten Wohnung, sind Eigentum der Vermieterseite. Kommt es zu Schäden dieser Sachen, zum Beispiel durch ein Unwetter und...
26.3.2025
Neue Norm für Verkehrssicherheitsprüfung
Die deutsche Normengläubigkeit bekommt in der Bau- und Immobilienwirtschaft derzeit Risse. Das DIN-Institut sieht sich zu öffentlichen Erklärungen genötigt. Jetzt gibt es massive Kritik am „Gebäude...
25.10.2025
Service Friends Einruchschutz
Die Zahl der Einbruchsversuche in Deutschland bleibt hoch: Rund 80.000 Fälle wurden 2024 registriert. Zum bundesweiten Tag des Einbruchschutzes am 26. Oktober machen die Service Friends auf wirksame...
15.1.2025
Ein Wohnhaus, das mit Erdgas betrieben wird, zu verkaufen oder zu vermieten wird immer schwieriger. Hausbesitzer, die vermieten möchten, könnten über den Einbau einer Alternative nachdenken: Fernwärme...
1.10.2025
Versicherungsschutz
Bei Sturm und Gewitter verursachen herabbrechende Äste und umfallende Bäume häufig hohe Kosten durch erhebliche Schäden an Gebäuden. Das sollten Immobilieneigentümer, Hausverwalter und Vermieter zur...