Immobilienverwalter spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von energetischen Sanierungen, weil sie die entsprechenden Beschlüsse in der Eigentümerversammlung herbeiführen, informieren und beraten können. Obwohl die Anforderungen in den Bereichen Finanzierung, Sanierung, Verkehrssicherung sowie Recht/Verordnungen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind, fehlen in Deutschland Zugangsvoraussetzungen und Prüfkriterien zur Zulassung von Immobilienverwaltern. In anderen europäischen Staaten wie Österreich, Frankreich, Großbritannien und Polen sind diese bereits eingeführt.
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. fordert seit Jahren rechtsgültige Zugangsvoraussetzungen. Erst im November 2011 hat sich der BVI an der Gründung einer Initiative mehrerer wohnungswirtschaftlicher Verbände beteiligt, die unter anderem die Einbindung der Versicherungspflicht in die Gewerbeordnung fordert. Der BVI hat verbandsintern die Forderungen der Initiative bereits umgesetzt. Zur Aufnahme in den Verband müssen Immobilienverwalter eine Vermögensschadenhaftpflicht-, Vertrauensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen. Thomas Meier, Präsident des BVI e.V., führt aus: „Unsere Verbandsmitglieder müssen neben der Versicherungspflicht auch den Verhaltens- und Ehrenkodex und das BVI-WerteManagementSystems (WMS) anerkennen. So werden nur qualifizierte Immobilienverwalter in den Verband aufgenommen.“











