Dachböden müssen wärmegedämmt sein

Obwohl die aktuelle Energieeinsparverordnung schon länger gültig ist, sind viele Vorgaben im Altbaubestand nach wie vor nicht erfüllt. Dazu gehört oft auch die ausreichende Dämmung der obersten Geschossdecke bei Häusern mit ungenutztem, nicht gedämmtem Dachraum. Mit der EnEV 2009 ist die Dämmung sowohl begehbarer als auch nicht begehbarer oberster Geschossdecken über beheizten Räumen zwingend vorgeschrieben.

Glaswolle ist ein idealer Dämmstoff, wenn ein nichtbegehbarer Dachboden vor Wärmeverlusten geschützt werden muss, Foto: Ursa/txn
Glaswolle ist ein idealer Dämmstoff, wenn ein nichtbegehbarer Dachboden vor Wärmeverlusten geschützt werden muss, Foto: Ursa/txn

Mit Dämmstoffen aus Glaswolle sind die Nachrüstverpflichtungen der EnEV aufgrund ihrer ausgezeichneten Dämmeigenschaften und der leichten Verlegung einfach und kostengünstig zu erfüllen. Wird der Dachboden nicht weiter genutzt, erfolgt die Dämmung meist durch die Verlegung eines Dämmfilzes auf der Geschossdecke. Soll der Dachboden dauerhaft begehbar sein, wird der Dämmstoff zwischen Lagerhölzern eingepasst, deren Höhe der Dämmstoffdicke entspricht und auf denen beispielsweise Laufbohlen verlegt werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der Verlegung der Wärmedämmung alle Anschlüsse wärmebrückenfrei ausgebildet werden.

Um mögliche Tauwasserbildungen und Wärmeverluste über Luftdurchströmungen zu vermeiden, sollte zuerst eine Dampfbremse vollflächig und luftdicht verklebt werden. Für die Dämmung haben sich sogenannte Dämmfilze bewährt, wie sie beispielsweise Ursa anbietet. Die Glaswollefilze lassen sich einfach verlegen und bieten nicht nur optimalen Schutz vor Wärmeverlusten im Winter, sondern wirken auch der Überhitzung im Sommer entgegen.

Neben der sehr guten Wärmedämmung zeichnen sich die Dämmfilze durch ihren ausgezeichneten Schallschutz und den vorbeugenden baulichen Brandschutz aus. Alle Ursa Glaswolledämmstoffe tragen das Umweltzeichen „Der Blaue Engel - schützt Umwelt und Gesundheit weil emissionsarm“ und das RAL-Gütezeichen. Damit kann der Käufer sicher sein, dass das Produkt gesundheitlich unbedenklich ist und einen Beitrag zu Behaglichkeit, Gesundheit und Nachhaltigkeit leistet.

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