Abrechnung der Wartung von Gasetagenheizung nicht mehr über WEG

Die Wartung von Heizungsthermen in Etagenwohnungen muss künftig den einzelnen Eigentümern direkt in Rechnung gestellt werden. Wie der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) auf Anfrage der Kölner ImmoConcept Verwaltungsgruppe mitteilt, dürfen Schornsteinfeger die Kosten für die Wartung einzelner Etagenheizungen nicht mehr über die Eigentümergemeinschaft (WEG) abrechnen.

Frank Hillemeier, Geschäftsführer der ImmoConcept Verwaltungsgruppe, sieht dadurch die Hausverwalter entlastet. In der Vergangenheit haben viele Schornsteinfeger die Wartungskosten für alle Etagenheizungen in einem Mehrfamilienhaus auf einer Rechnung vereint. Die Hausverwaltungen mussten dann diese Gesamtkosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufteilen und ihnen dem jeweiligen Aufwand entsprechend gesondert berechnen. "Ein enormer Aufwand, der in dieser Form nicht sinnvoll und auch nicht zulässig war", betont Hillemeier. Denn die Wartungskosten für einzelne Etagenheizungen gehören zum Sondereigentum der jeweiligen Eigentümer und dürfen nicht der Eigentümergemeinschaft in Rechnung gestellt werden.

Die Eigentümergemeinschaft müsse nur die Wartung und Reinigung des gemeinschaftlichen Kamins und beispielsweise der gemeinsamen Gas-Zuleitungen bis zu den Etagenheizungen gemeinsam tragen. Und auch nur diese Rechnung falle in die Zuständigkeit der von der WEG beauftragten Hausverwaltung. Für die Wartung der einzelnen Thermen müssen Schornsteinfeger künftig direkt mit den jeweiligen Eigentümern Termine vereinbaren und ihnen die Wartungsgebühren jeweils individuell in Rechnung stellen.

Hillemeier geht davon aus, dass die Schornsteinfeger diesen zusätzlichen Aufwand den Wohnungseigentümern in Rechnung stellen werden. "Wer aber eine neue Brennwert-Therme in seiner Wohnung hat, braucht diese ohnehin nur alle zwei Jahre statt jährlich warten zu lassen, die Kostensteigerung für die Heizungswartung wird in solchen Fällen wohl nur gering ausfallen."

Quelle: ImmoConcept Verwaltungsgruppe

Printer Friendly, PDF & Email
18.12.2023
Gesetze und Verordnungen
Wie immer zum Jahreswechsel treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Was für Eigentümer wichtig wird.
18.12.2024
Wohnen im Eigentum informiert
Zum Jahreswechsel treten verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft. Hier gibt es einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wichtig sind...
8.2.2024
Heizungstausch in der WEG
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024 stehen Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) vor umfassenden Herausforderungen. Die GEG-Regelungen zielen darauf ab, den...
6.2.2024
Gebäudeenergiegesetz ist seit 1. Januar in Kraft
Wohnhäuser, die jetzt in Neubaugebieten entstehen, müssen mit Heizungstechnik ausgestattet werden, die zu mindestens 65 Prozent regenerative Energie nutzen. So schreibt es das Gebäudeenergiegesetz...
24.1.2025
WEGs in der Sanierungs-Sackgasse
Auf dem Verwaltertag in Münster hat BVI-Präsident Thomas Meier von der zukünftigen Bundesregierung eine „praxisnahe“ Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gefordert. Andernfalls würden Millionen...
27.8.2024
Austausch der Gasetagenheizung in der WEG
Gasetagenheizung oder Nachtspeicheröfen sind alt oder defekt? Ab sofort können Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften KfW-Fördergeld für den...