„Der Begriff Ökostrom ist rechtlich nicht definiert“, warnt Peter Kafke, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Diese Grauzone nutzen viele Energieanbieter und schichten lediglich vorhandene Strommengen um oder erwerben sogenannte RECS-Zertifikate. Diese Zertifikate gelten als Herkunftsnachweis für erneuerbare Energien und stammen überwiegend von Wasserkraftwerken aus Skandinavien und den Alpenländern. So lässt sich deutscher Kohle- oder Atomstrom ganz legal in Ökostrom umetikettieren. Wer durch den Wechsel des Stromanbieters auf eine umweltfreundliche und nachhaltige Stromgewinnung Einfluss nehmen will, sollte beim neuen Anbieter auf folgende Merkmale achten:
- Investition in den Ausbau der erneuerbaren Energien
- keine zusätzlichen Stromtarife auf Atomstrom- oder Kohlekraftwerks-Basis sowie
- kein Handel mit Strom aus solchen Quellen.
Derzeit entsprechen nur vier Ökostromanbieter auf dem deutschen Mark diesen Vorgaben, das sind:
- Elektrizitätswerke Schönau (EWS),
- LichtBlick, Greenpeace Energy und
- Naturstrom AG.
Wer sich zu Ökostrom-Tarifen beraten lassen oder sogar noch mehr tun möchte, kann sich bei anbieterunabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentrale informieren. Unter der Telefonnummer 09001-3637443 (0,14 €/ Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) beantworten Energiexperten der Verbraucherzentrale auch Fragen zum Anbieterwechsel. Zusätzlich kann auch ein persönlicher Termin in der nächstgelegenen Beratungsstelle für 5 Euro vereinbart werden.
Weiterführende Links:
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de