Berlin: Wohnungsneubauförderung wird ausgeweitet
Die Förderbestimmungen sind am 30. August 2019 im Amtsblatt von Berlin erschienen. Sie verfolgen das Ziel, in dem gemeinsamen Programmjahr 2019/2020 die Errichtung von weiteren 8.500 Wohnungen zu fördern. Für dieses ambitionierte Ziel stehen Fördermittel in Höhe von rund 750 Millionen Euro zur Verfügung.
Es wurden zahlreiche Verbesserungen im Detail umgesetzt, um die Attraktivität der Wohnraumförderung insgesamt zu erhöhen und auf die Bedarfe verschiedener Zielgruppen (u.a. große Familien, mobilitätseingeschenkte Personen) bzw. Fallkonstellationen stärker einzugehen. Dazu gehören:
- die Streichung der wohnungsbezogenen Darlehensobergrenzen,
- die Einführung verschiedener Zuschusskomponenten für bestimmte bauliche Merkmale (Aufzüge für Aufstockungen/Dachausbauten, Rollstuhlbenutzerwohnungen, Nachhaltiges Bauen sowie architektonische, städtebauliche oder gebäudebedingte Mehrkosten),
- die Gewährung eines Teilverzichts auf das Baudarlehen im Modell 1 bereits zum Zeitpunkt der mittleren Bezugsfertigkeit,
- die Anhebung der anfänglichen Miethöhe für einen Teil der geförderten Wohnungen - für besonders bedürftige Haushalte bleibt die anfängliche Miethöhe bei 6,50 €/qm nettokalt,
- die Erhöhung der geförderten Gemeinschaftsflächen,
- die Möglichkeit von verbundenen oder mittelbaren Belegungen,
- die Flexibilisierung der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Fördermodelle 1 und 2, um Einkommensgruppen besser im Förderobjekt zu mischen.
Vermieter und Investoren, die Mittel aus der Neubauförderung in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst die Aufnahme ins Wohnungsneubauprogramm bei der Programmleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beantragen. Nach erfolgter Aufnahme kann dann der konkrete Förderantrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Berlin. Pressemitteilung vom 2. September 2019