Besserer Schallschutz mit Keller
13.12.2011
Bauherren wird daher empfohlen, vertraglich ein Schalldämmmaß von mindestens 62 dB zu vereinbaren. Wer ein Haus mit Keller und zweischaligen Haustrennwänden baut, erreicht diesen Schallschutz problemlos. Die Mehrkosten eines Kellers werden häufig überschätzt, auch ohne Keller fallen Kosten für die Gründung und Kellerersatzräume an.
Weiterführende Links:
www.prokeller.de
5.1.2024
Sanierung nie ohne Energieberater











