Im Hinblick auf die politische Zielsetzung, der energetischen Sanierung einen neuen Impuls zu geben, ist es aus Sicht der BSI dringend notwendig, gerechte gesetzliche Bestimmungen zwischen Vermietern und Mietern insbesondere hinsichtlich der Duldungspflicht von energetischen Modernisierungen durch den Mieter zu schaffen. Denn es sind die Vermieter, die in Vorleistung bei der energetischen Sanierung treten und das wirtschaftliche Risiko zu tragen haben.
„Das Mietrechtsänderungsgesetz geht in die richtige Richtung. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Vereinbarkeit von Klimaschutz und Mietrecht gesetzlich neu geregelt wird“, kommentierte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW), den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
„Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen zum so genannten Contracting müssen jedoch überdacht werden. Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung würden die Unternehmen von den Möglichkeiten des Contractings deutlich weniger Gebrauch machen. Hier brauchen wir eine unbürokratische und praktikable Lösung, wie wir sie aufgrund der Rechtsprechung für neuere Verträge ohnehin schon haben“, merkte Walter Rasch zu den Änderungsvorhaben der Koalition an.
Um den Herausforderungen der Energiewende auch im Mietrecht alsbald entgegentreten zu können, fordern die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, das Gesetzgebungsverfahren zügig und zeitnah zum Abschluss zu bringen.











