Der Neubau bleibt von Mietpreisbremse verschont
Nach der Einigung soll der Gesetzentwurf im Oktober im Bundeskabinett verabschiedet werden. Wenn Bundestag und Bundesrat anschließend zustimmen, soll die Neuregelung in der ersten Hälfte des Jahres 2015 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Gebieten mit Wohnraumknappheit die Miethöhe bei der Wiedervermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Was „angespannte Wohnungsmärkte“ sind, sollen die Bundesländer per Rechtsverordnung festlegen können.
Nun ist entschieden, dass diese Mietpreisbremse nicht auf Neubauten Anwendung finden soll. Die Regierung hat damit auf massive Bedenken aus der Immobilienwirtschaft reagiert, die ein Abwürgen der Neubauinvestitionen befürchtet.
Der Gesetzentwurf des Justizministers wird auch an anderer Stelle entschärft: Die Mietpreisbremse darf nur fünf Jahre angezogen werden. So war es ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart, der Gesetzesvorschlag von Heiko Maas sah dann jedoch keine zeitliche Begrenzung vor.
Investitionsfreundlicher ist auch die Regelung, wonach diejenigen Länder, die die Mietpreisbremse einführen, verpflichten werden sollen, flankierend einen Maßnahmenplan zur Belebung des Wohnungsbaus vorzulegen.











