Mieterhhöhungen nach Modernisierung

Deutsche Wohnen will Mieten deckeln

Die Deutsche Wohnen, eines der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Deutschland, verpflichtet sich für alle ihre Wohnungen in Deutschland verbindlich, die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur so zu erhöhen, dass sie maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Haushaltes beträgt.

Können sich Mieter der Deustchen Wohnen jetzt entspannt zurücklehnen? FOTO: AdobeStock/ Dragana Gordic
Können sich Mieter der Deustchen Wohnen jetzt entspannt zurücklehnen? FOTO: AdobeStock/ Dragana Gordic

Weitere Zusagen betreffen künftige Mieterhöhungen nach Mietspiegel so zu begrenzen, dass ein Haushalt maximal 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss – selbst wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde sowie jede vierte neu zu vermietende Wohnung an Mieter zu vergeben, die einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

Selbstverpflichtung unter Vorbehalt

Das Unternehmen reagierte damit auf den Beschluss des Berliner Senats zur Einführung des sogenannten Mietendeckels, der Mieterhöhungen in den nächsten fünf Jahren untersagen will. Mit der neuen Vermietungspraxis möchte die Deutsche Wohnen die rechtlichen Vorgaben deutlich übertreffen.

Allerdings: Die deutsche Wohnen behält sich vor, die Selbstverpflichtung noch einmal zu überdenken, sollte der Mietendeckel in der aktuell diskutierten Fassung des Eckpunktepapiers umgesetzt werden. Dies teilte Pressesprecher, Marko Rosteck, auf Nachfrage mit.

Die Regelungen beziehen sich ausschließlich auf künftige Mieterhöhungsverlangen, gelten also nicht rückwirkend und haben keinen Einfluss auf bestehende Miethöhen. In Zukunft können bei Mieterhöhungsverlangen die Mieter der Deutsche Wohnen einen Härtefall anzeigen und bei Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise wird die Mieterhöhung entsprechend der Regelung begrenzt. Analog der Vereinbarungen des Landes Berlin mit den eigenen Wohnungsgesellschaften leistet die Deutsche Wohnen damit einen Beitrag zu maßvoller Mietentwicklung bei gleichzeitigem Erhalt dringend benötigter Investitionskraft.

Die Selbstverpflichtung tritt ab dem 1. Juli 2019 in Kraft und gilt zunächst für fünf Jahre.

Laut der Presseinformation der Deutschen Wohnen will das Wohnungsunternehmen sich verstärkt sozial engangieren und gemeinnützige Projekte unterstützen. Dafür stellt es sechs Millionen Euro pro Jahr bereit.

Die Mieter der Deutsche Wohnen werden in den kommenden Tagen bundesweit über die freiwillige Selbstverpflichtung informiert.

Die Erklärung „Unser Versprechen an unsere Mieter“ kann auf der Website des Unternehmens vollständig eingesehen werden.

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