Keine Panik

DSGVO gilt gar nicht für analoge Namens- und Klingelschilder

Wohnungsverbände wie der GdW und der BBU geben Entwarnung: Es sei nicht nötig, die Klingelschilder mit den Namen der Mieter zu entfernen. "Wenn jemand seinen Namen nicht an der Tür sehen will, kann er ihn entfernen lassen, mit allen unpraktikablen Folgen für Besuche, Erreichbarkeit für Rettungsdienste oder die Zustellung der Post," teilte BBU-Vorstand Maren Kern auf Anfrage des berliner Tagesspiegels mit.

Was ist besser Zahlen an den Klingelschildern oder Namen? FOTO: PIXELIO/F.GROSSE
Was ist besser Zahlen an den Klingelschildern oder Namen? FOTO: PIXELIO/F.GROSSE

Aus juristischer Sicht scheint das Anbringen eines Klingelschildes gar nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutzverordnung zu fallen. Die Wohnungswirtschaft sieht momentan keinen Anlass, allgemein alle Klingelschilder von den Türen abzuschrauben. Sofern sich jedoch ein einzelner Mieter gegen das Namensschild wendet, muss in diesen Fällen das Namensschild entfernt werden.

Mietern, denen umgekehrt nun trotzdem Klingelschilder abgeschraubt werden, obwohl sie das nicht wollen, rät die Wohnungswirtschaft, einfach ein eigenes Klingelschild mit dem Namen anzubringen. Das ist nämlich in jedem Fall erlaubt.

Insgesamt sei die Einschätzung eines datenschutzrechtlichen Verstoßes allein in die Zuständigkeit der Bundesländer. Der GdW appelliert an die Politik, hier schnell Klarheit zu schaffen, bevor die Datenschutzverordnung weitere unpraktikable Auswüchse hervorbringt.

In Wien wehrte sich ein Mieter gegen die Nennung seines Namens auf dem Klingelschild

Der Vermieter „Wiener Wohnen“ beschloss auf Reaktion auf den "Wusch" des Mieters, alle Schilder ihrer 220 000 Wohnungen entfernen zu lassen und durch Nummern zu ersetzen. (vgl. Artikel im Tagesspiegel, 18.10.2018)

Zum hochgekochten Thema sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko heute:

"Wir warnen hier vor einer überzogenen Panikmache. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, sofort alle Klingelschilder abzuschrauben. Datenschutz ist selbstverständlich wichtig, die Datenschutz-Verordnung ist aber auch für unsere Unternehmen anspruchsvolles Thema, das mit dieser in Wien angestoßenen Welle völlig unpraktikable Stilblüten treibt. Man muss hier die Kirche im Dorf lassen. Schon früher war das Klingelschild mit dem Namen des Mieters eine grundsätzlich rechtmäßige Verbreitung von Daten. Daran hat sich mit der Neufassung der Verordnung nichts geändert. Zumal der Großteil der Mieter überhaupt nicht möchte, dass sein Name nicht mehr an der Haustür zu lesen ist. Das hätte nämlich auch für den Zusammenhalt in den Wohnquartieren Auswirkungen – wäre es nicht komisch, wenn Frau Müller aus dem Nachbarhaus nur noch eine Nummer ist?

weiterlesen:
IVV Webinar Datenschutz in Immobilienverwaltungen - Aufzeichnung des Live-Webinars vom 07/2018

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