Nach den Wahlen in NRW und Schleswig-Holstein

Düsseldorf und Kiel wollen Mietpreisbremse wieder abschaffen

Die bei den Landtagswahlen in NRW und Schleswig-Holstein deutlich gestärkte FDP könnte zu einer Deregulierung des Wohnungsmarktes führen. Die neue Düsseldorfer Regierungskoalition aus CDU und FDP und die Jamaika-Koalition in Kiel aus CDU, Grünen undFDP wollen die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung abschaffen. Beides habe keine dämpfende Wirkung auf die Mietpreise entwickelt.

Erste Landesregierungen wollen unwirksame Bremse abschaffen. Foto: Fotolia/Bluedesign
Erste Landesregierungen wollen unwirksame Bremse abschaffen. Foto: Fotolia/Bluedesign

Die Koalitionspartner in Schleswig-Holstein haben außerdem vereinbart, durch flexiblere Regelungen zur Gebäudehöhe und zu Baugrenzlinien die Möglichkeit zur Nachverdichtung zu verbessern. CDU und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag außerdem darauf verständigt, die Energiesparverordnung 2016 für zunächst drei Jahre aussetzen zu wollen. Zu den weiteren Plänen zählen die Möglichkeit schnellerer Baugenehmigungsverfahren, die Einführung einer dreiprozentigen linearen Abschreibung (AfA) und einer zeitlich begrenzten Sonder-AfA für alle Wohngebäude.

Seit rund zwei Jahren haben die Bundesländer die Möglichkeit, über angespannte Wohnungsmärkte die Mietpreisbremse zu legen, um den Anstieg der Preise bei Neuvermietungen zu dämpfen. Inzwischen ist unstrittig, dass diese staatliche Regulierung nicht funktioniert. Die Mieten steigen in den Ballungsgebieten weiter, weil die Schere zwischen Angebot und Nachfrage weiter auseinandergeht.

Preise bei Neuvermietung weiter gestiegen

Nach einer aktuellen Auswertung des Portals immowelt.de sind die Mieten in 13 von 22 NRW-Städten mit Mietpreisbremse stärker gestiegen als in den zwei Jahren vor Einführung der Mietpreisbremse. In Düsseldorf beispielsweise seien die Mieten seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse um 11 Prozent auf 9,90 Euro pro Quadratmeter gestiegen.

Eine übersichtliche Aufstellung der Betriebskosten bietet dieses Formular, aber auch umfangreiche Beispiele für weitere Kosten, die auf den Mieter im Mietvertrag umgelegt werden dürfen. Dies sind im Geschäftsraummietvertrag mehr Betriebskostenarten als im Wohnraum...
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