Eigentümer müssen aktiv werden
Diese Arbeiten gehörten früher zum Monopol der Bezirksschornsteinfegermeister und können jetzt an den Wettbewerb vergeben werden. Ziel war es, guten Service und kundenfreundliche Preise zu fördern.
Leider suchen allerdings derzeit erst wenige Kunden gezielt nach einem Dienstleister. Die Preise sind daher seit Januar sogar leicht gestiegen, konstatiert der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Die Verbraucherzentrale NRW rät, aktiv einen geeigneten Handwerker auszusuchen, und das kann, muss aber nicht der bisherige Schornsteinfeger sein.
Feuerstättenbescheid anfordern
Für die Feuerstättenschau, bei der alle drei bis vier Jahre die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen geprüft wird, und die hoheitlich von den nun „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern“ durchgeführt wird, sind jetzt Haus- und Wohnungseigentümer selbst in der Pflicht.
Sie müssen dafür sorgen, dass die Arbeiten durch einen Schornsteinfeger ihrer Wahl pünktlich erledigt werden.
Auf Grundlage dieser Prüfung stellen die Bezirksschornsteinfeger ihren Kunden bereits seit 2008 einen Feuerstättenbescheid aus: Der listet alle Aufgaben nebst Fristen auf, die bis zur nächsten Feuerstättenschau rund um Heizung, Kamin und Ofen zu erledigen sind.
Einfach zu dulden, dass der alte Schornsteinfeger weiter kommt, ersetzt nicht den Vertrag.
Voraussetzung für den Auftrag ist der gültige Feuerstättenbescheid, der allen Hauseigentümern spätestens seit 31. Dezember 2012 vorliegen muss. Wer keinen Bescheid erhalten hat, sollte sich an den Bezirksschornsteinfeger oder an die für ihn zuständige Kreisordnungsbehörde wenden.
Über die richtige Auswahl und die Aufgaben von Schornsteinfegern informieren u.a. die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.
Außerdem kann man über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die zugelassenen Schonsteinfeger suchen.