Kongress in Hamburg

Das Erbbaurecht erlebt eine Renaissance

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 Bild: Screenshot https://www.erbbaurechtsverband.de/veranstaltungen/erbbaurechtskongresse/erbbaurechtskongress-2024/
Bild: Screenshot https://www.erbbaurechtsverband.de/veranstaltungen/erbbaurechtskongresse/erbbaurechtskongress-2024/

Wie können Kommunen Erbbaurechte sinnvoll einsetzen? Mit dieser Frage befasste sich der diesjährige Erbbaurechtskongress in Hamburg. Dazu eingeladen hatte der Deutsche Erbbaurechtsverband.

In den deutschen Kommunen erlebe das Erbbaurecht derzeit eine Renaissance. Das berichtete Eva Maria Levold, Hauptreferentin für Baurecht und Liegenschaften beim Deutschen Städtetag. Denn es sei ein gutes Instrument, um den Kommunen langfristig die Grundstücke zu sichern und Einfluss auf deren Nutzung zu behalten. Laut Eva Maria Levold gibt es aber auch Nachteile zu bedenken. Dazu zählt sie zum Beispiel den höheren Verwaltungsaufwand sowie die – kurzfristig – geringere Liquidität im Vergleich zum Grundstücksverkauf. Außerdem seien gute Regelungen zum Ende der Laufzeit wichtig, um Akzeptanz für das Erbbaurecht herzustellen. Mit Freiburg im Breisgau sowie Hamburg präsentierten sich auf dem Erbbaurechtskongress zwei Kommunen, die bereits seit einigen Jahren Grundstücke für Wohnzwecke vorrangig im Erbbaurecht vergeben, anstatt sie zu verkaufen. Beide Städte haben sich intensiv mit der Gestaltung ihrer Erbbaurechtsverträge auseinandergesetzt und bieten bewusst sehr günstige Konditionen an, um bezahlbaren Mietwohnungsbau auf ihren Erbbaurechtsgrundstücken zu ermöglichen: Freiburg beispielsweise gewährt je nach Länge der Laufzeit Abschläge bei der Grundstücksbewertung, wenn Erbbaurechtsverträge verlängert oder veräußert werden. Für Neubauten im Geschosswohnungsbau vergibt die Stadt Grundstücke zu einem reduzierten Erbbauzins von 1,5 Prozent des Bodenwertes pro Jahr, wenn darauf geförderte Mietwohnungen gebaut werden.

In Hamburg liegt der reguläre Erbbauzins für Wohnbauten mit derzeit 1,3 Prozent des Bodenwertes sogar noch niedriger. „Wir möchten die Flächen in unserem Bestand behalten und gleichzeitig bezahlbares Wohnen ermöglichen. Diese Form des Erbbaurechts ist für uns ein Teil der Daseinsfürsorge“, erklärte Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel die Motivation. Allerdings werde die Stadt den Erbbauzins regelmäßig überprüfen und nötigenfalls anpassen.

Doch nicht jedes Erbbaurecht wird aus Gründen der Daseinsfürsorge vergeben. Auch das wurde auf dem Erbbaurechtskongress deutlich. „Stiftungen setzen Erbbaurechte ein, um ihren Zweck erfüllen zu können. Kirchliche Organisationen benötigen die Einnahmen aus ihren Erbbaurechten, um die eigenen Bestände instand zu halten und anderen Verpflichtungen nachzukommen“, erklärte Ingo Strugalla, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands. (Red.)

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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Artikel Das Erbbaurecht erlebt eine Renaissance
Seite 9
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