IVV Weiterbildung

Der Zertifizierte Verwalter als Wettbewerbsvorteil

Abwarten ist menschlich. Erst wenn der erste Schnee fällt, entschließen sich viele Menschen, Winterreifen aufziehen zu lassen. Dann bekommt man aber keinen Termin in der Werkstatt. Ab 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf einen Zertifizierten Verwalter. Ist ja noch Monate hin, werden Sie vielleicht denken, und außerdem sind meine Gemeinschaften doch zufrieden. Was aber, wenn Sie bei der Bewerbung um neue WEGs nach dem Zertifizierten Verwalter gefragt werden?

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 Bild: Pixabay/ Stock Snap
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Oder wenn der kritische Eigentümer einen Beschluss anfechtet, weil der 1. Dezember verstreicht, ohne dass eine Zertifizierung ihrer Verwaltung vorliegt? Von „Amts wegen“ müssen Sie nichts unternehmen, als Unternehmer sollten Sie.

Noch eine alte Weisheit: Der frühe Vogel fängt den Wurm. Nutzen Sie den Wettbewerbsvorteil, den das Zertifikat bedeutet. Bereiten Sie sich jetzt auf die Prüfung vor einer IHK vor. Mit dem Online-Lernportal Zertifizierter Verwalter der IVV und der Bauakademie können sich Prüfungskandidaten im Selbststudium und berufsbegleitend vorbereiten. Ganz ohne Termin, wann immer und wo immer Sie möchten.

Wer ist von der Prüfung ausgenommen?

  • Laut Prüfungsverordnung sind von der Prüfung lediglich Personen befreit,
  • mit der Befähigung zum Richteramt,
  • mit der Berufsausbildung Immobilienkaufmann/frau, (früher: Kaufleute Grundstücks- und Wohnungswirtschaft),
  • geprüfte Immobilienfachwirte (IHK),
  • Menschen mit einem Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.

Wenn Sie und Ihre Mitarbeiter über eine dieser Qualifikationen verfügen, sind Sie dem Zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Das heißt aber nicht, dass Sie bei einer IHK die Ausstellung eines Zertifikates verlangen können. Ist auch nicht notwendig. Kunden, die nach dem Zertifikat fragen, klären Sie über den Sacherhalt auf und dokumentieren ihre Berufsabschlüsse.

Wer muss sich prüfen lassen?

Alle Beschäftigten Ihres Teams, die über keinen der genannten Abschlüsse verfügen und „unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung“ beschäftigt sind, wie es in der Verordnung heißt. Das sind: alle Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung gemäß § 27 WEG sowie die Leitung von ETVs. Praxiserfahrung zählt hier übrigens nicht. Ausnahmen für „alte Hasen“ bestehen nicht. Erst wenn alle diese Funktionsträger in Ihrer Firma die IHK-Prüfung bestanden haben, gilt das Unternehmen als zertifiziert. Übrigens nehmen Mitarbeiter beim Ausscheiden ihr Zertifikat mit. Wird die Stelle mit einer Person wiederbesetzt, die kein Zertifikat besitzt, muss sie die IHK-Prüfung ebenfalls ablegen.

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Wie lernen Sie auf dem digitalen Portal Zertifizierter Verwalter?

Vor allem frei von Präsenz- und Terminzwängen. Wenn Sie ein Ticket erwerben, haben Sie Zugang zu 60 Lernvideos und Hunderten Kontrollfragen. Unseren Dozenten können Sie zuhören, so oft Sie wollen. In jedem Fall bis der Stoff sitzt. Die Dozenten bearbeiten die in der Prüfungsordnung des DIHK definierten vier Lernfelder in großer Tiefe.

Alle Informationen und Anmeldung unter:
www.ivv-magazin.de/events/zertifizierter-verwalter

Ich wünsche fröhliches Lernen und eine bravouröse Prüfung!

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur
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Artikel Der Zertifizierte Verwalter als Wettbewerbsvorteil
Seite 3
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