Editorial

Starten Sie jetzt Ihre persönliche Bildungsoffensive

„Man lernt nie aus“ – sagt man so und meint damit die zunehmende Lebenserfahrung, die sich von allein einstellt. Für diesen Zugewinn muss ich nichts tun, das ergibt sich einfach aus dem Alltag der Menschen. Einem Plan folgen sollte dagegen das Lernen für den Beruf, für die Zukunft der Immobilienverwaltung.

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Never stop learning written on a memo stick. Lifelong learning concept. Bild: Adobestock/ Vitalii Vodolazskyi
Never stop learning written on a memo stick. Lifelong learning concept. Bild: Adobestock/ Vitalii Vodolazskyi

Der Staat hat in Sachen Professionalität ein Auge auf die Branche geworfen. Immerhin geht es um rund zehn Millionen Eigentumswohnungen als Form der langfristigen Vermögenssicherung. Und so hat die Regierung zwei Qualifizierungsmodelle für die Mitarbeiter von Immobilienverwaltungen entwickelt, die es zu unterscheiden gilt. Beide Verordnungen haben unabhängig voneinander Gültigkeit.

Fortbildungspflicht nach Gewerbeordnung

Bereits seit August 2018 besteht eine Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und ihre leitenden Mitarbeiter nach Gewerbeordnung (§ 34c Abs. 2a). Wer seine gewerberechtliche Zulassung behalten will, muss sich im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterbilden bzw. sein Fachwissen auffrischen. Die Lehrinhalte sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (Anlage1 zu § 15b Absatz 1 MaBV) festgeschrieben.

Diese Sachkunde-Erweiterung im Dreijahreszyklus ist eine gesetzliche Verpflichtung. Die Gewerbeämter können die Einsicht in entsprechende Zeugnisse und Dokumente verlangen. Nachweise und Unterlagen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden. Der zweite Dreijahreszyklus für die Fortbildung endet im August 2024. In den Online-Seminaren der IVV können Sie Ihre Sachkunde erweitern und auffrischen: www.ivv-magazin.de/veranstaltungen/online-seminare

Der „Zertifizierte Verwalter“ als Wettbewerbsvorteil

Verlassen wir jetzt die Gewerbeordnung und begeben uns auf das Feld des Verbraucherschutzes. Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wurden die Rechte von Eigentümern gestärkt. Ab Dezember 2023 haben diese einen Anspruch auf den Zertifizierten Verwalter. Diesen Qualifikationsnachweis müssen nicht nur die Firmenchefs erbringen, sondern alle Mitarbeiter, die unmittelbar mit Aufgaben der Verwaltung betraut sind. Kritische Kunden können sich auf den Standpunkt stellen: Die Neubestellung eines nicht zertifizierten Verwalters ab 1. Dezember 2023 oder die Wiederwahl ab 1. Juni 2024 entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

„Von Amts wegen“ sind Sie zu nichts verpflichtet. Man mag das aussitzen, weil die Kunden zufrieden sind. Aber klappt es dann mit der Neubewerbung? Es wächst eine neue Generation von Eigentümern heran und mittelfristig dürfte die Zahl der Eigentümergemeinschaften wachsen, denn der Bedarf an Wohnungen bleibt hoch. Nutzen Sie den Zertifizierten Verwalter als Wettbewerbsvorteil. Machen Sie aus der Verleihung der Zertifikate an Ihre Mitarbeiter ein Teambuilding- und Firmenevent.

Auf die IHK-Prüfung können Sie sich zeitlich vollkommen unabhängig im Selbststudium vorbereiten. Sie bestimmen die Häufigkeit und Dauer des Lernens. Möglich ist das auf der IVV-Online-Lernplattform: www.ivv-magazin.de/events/zertifizierter-verwalter

Der Markt der Haus- und Immobilienverwaltungen ist in Bewegung. Wir treten in eine Phase ein, in der viele Unternehmer aus Altersgründen verkaufen möchten oder mangels Interessenten den Laden schließen. Analysten nennen das kühl „Marktkonsolidierung“. Gehen Sie jetzt in die Bildungsoffensive und sichern sich Marktanteile.

Ein Mietverhältnis ist ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis. Während des Mietverhältnisses kann es sich also durchaus ergeben, dass eine weitere Person als Hauptmieter in einen bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden soll. Dazu ist eine Vereinbarung...

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
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