Von diesen IHKs können Sie sich prüfen lassen
Was ist ein Zertifizierter Verwalter?
Mit der Verordnung will der Gesetzgeber die Qualität der Verwaltertätigkeit heben und den Wettbewerb innerhalb der Branche steigern. Aber wer darf ab jetzt mit dieser Zusatzqualifikation im Markt auftreten?
Wer muss die Prüfung ablegen?
Das regelt § 26a Abs.1 WEG: „Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“
Wer ist von der Prüfung ausgenommen?
Nach der Prüfungsverordnung darf sich ohne zusätzliche IKH-Prüfung „Zertifizierter Verwalter“ nennen, wer
- die Befähigung zum Richteramt besitzt,
- die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/kauffrau gemacht hat (früher: Kaufleute Grundstücks- und Wohnungswirtschaft),
- über den Titel geprüfter Immobilienfachwirt (IHK) verfügt,
- ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt absolviert hat.
Die Prüfungsverordnung besagt, diejenigen müssen ihr Fachwissen prüfen lassen, die „unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung“ betraut sind. Unmittelbar mit der WEG-Verwaltung beschäftigt ist, wer Eigentümerversammlungen leitet, und Entscheidungen gemäß § 27 WEG, also Maßnahmen ordentlicher Verwaltung trifft.
Wenn das einerseits auf Sie zutrifft, Sie andererseits aber beruflicher Quereinsteiger ohne immobilienwirtschaftliche Ausbildung sind, dann müssen Sie jetzt ran. Da zählt leider die Praxiserfahrung nix. Eine Alte-Hasen-Ausnahme ist nicht vorgesehen.
Keine Prüfung ablegen müssen Mitarbeiter, die „untergeordnete Tätigkeiten“ ausüben. Als Beispiel nennt die Prüfungsverordnung Sekretariat, Hausmeister.
Das Zertifikat und die Rechtsform des Unternehmens
Für Einzelkaufleute lässt sich feststellen: Sobald der Inhaber die Prüfung abgelegt hat, gilt das Unternehmen als zertifizierter Verwalter.
Komplizierter wird es bei juristischen Personen und Personengesellschaften. Die dürfen sich mit der Trophäe „Zertifizierter Verwalter“ schmücken, wenn alle Mitarbeiter, die mit Aufgaben der WEG-Verwaltung betraut sind, die Prüfung bestanden haben.
Wie sieht die IHK-Prüfung aus?
Sie besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Für den schriftlichen Teil werden 90 Minuten angesetzt, die mündliche Prüfung dauert lediglich 15 Minuten. Inhalt der Mündlichen muss in jedem Fall das WEG-Recht sein. Der schriftliche Teil umfasst anhand praxisbezogener Aufgaben die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen der Immobilienverwaltung. Die schriftliche Prüfung kann online oder physisch in den Räumen einer IHK durchgeführt werden. Es handelt sich um eine Multiple-Choice-Prüfung.
Die IHK-Prüfer vergeben keine Noten, sondern die Leistung wird lediglich mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Prüfung bestanden hat, wer in allen Themenbereichen mindestens 50 Prozent der jeweils zu vergebenden Punkt erzielt. Wer eine Prüfung nicht besteht, kann sie beliebig oft wiederholen.
Prüfungsvorbereitung mit dem Online-Portal Zertifizierter Verwalter
Die Redaktion der Fachzeitschrift IVV hat gemeinsam mit der Bauakademie Berlin ein Online-Portal für das selbstbestimmte Lernen etabliert. Mit dem Online-Tool können Sie berufsbegleitend und zeitlich selbstbestimmt lernen. Der Prüfungsstoff wird in rund 40 Lehrvideo vermittelt, die Sie so oft anschauen können, bis der Prüfungsstoff sitzt. Durch die Beantwortung Hunderter Prüfungsfragen können Sie während der Vorbereitung testen, ob Sie im Stoff sicher sind. Alle Infos zum Lernportal lesen Sie hier.
Die Liste der prüfenden IHKs
Prüfungen zum Zertifizierten Verwalter werden ausschließlich von Industrie- und Handelskammern abgenommen. Als Prüfungskandidat können Sie grundsätzlich frei entscheiden, vor welcher Kammer Sie die Prüfung ablegen möchten. Allerdings bieten nicht alle IHKs die Prüfung an. Sie möchten wissen, ob eine IHK in Ihrer Nähe das Zertifikat nach erfolgreicher Prüfung vergibt? Am Ende dieser Nachricht können Sie die komplette Liste herunterladen.
Die Redaktion wünscht Ihnen viel Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung.