Die Energiekosten explodieren! Und jetzt?
Auch wenn wir in unseren WEG-Objekten die beschlossenen Wirtschaftspläne formal nicht mal eben und ohne Beschluss anheben können, so gibt es dennoch Möglichkeiten. Einerseits geben wir für unsere Eigentümergemeinschaften neue und auf die aktuelle Situation angepasste Wirtschaftspläne heraus und stellen unseren Kunden frei, die neuen Beträge zu überweisen oder uns den Einzug freizugeben. Andererseits erhöhen wir für die Mieter die Betriebskostenvorauszahlungen im zulässigen Rahmen und bitten gleichzeitig für kommende Preissteigerungen um freiwillige Anpassungen – was übrigens bei uns schon einige Mieter vorab getan haben.
Diese Maßnahme trifft bei Vermietern, Beiräten und Eigentümern durchweg auf viel Zustimmung und fast 90 Prozent passen ihre Zahlungen an oder überweisen sogar noch mehr als wir ausgerechnet haben. Ist ja nicht verkehrt. Lieber ein Guthaben aus der Abrechnung als eine hohe Nachzahlung.
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Einen weiteren Aspekt dieser Anpassung haben wir vorher schon ins Kalkül gezogen: Nämlich, dass wir bei steigenden Preisen und höheren Abschlagszahlungen irgendwann auf dem Verwaltungskonto eine satte Unterdeckung gehabt hätten und damit entweder die Rücklage hätten angreifen müssen (was ja eigentlich nicht okay ist) oder kurzfristig eine außerordentliche EV hätten einberufen müssen zwecks Finanzierung der Differenz. Mit unserer Aktion vermeiden wir sowohl bei unseren Kunden als auch bei uns Aufwand, nervliche und finanzielle Mehrbelastungen.
Davon haben wir in „Kriegszeiten“ schon mehr als genug. Das spüren wir in den vielen Gesprächen und Telefonaten mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern. Jeder hat Angst vor dem was kommt oder dem, was dann nachher normal sein wird. Schauen wir, dass wir zumindest in einigen kleinen Bereichen Vorsorge treffen und den „finanziellen Knall“ nicht so laut werden lassen.
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Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen – das müssen Vermieter beachten
Michael Friedrich
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