Erbbaurechte gibt es seit gut hundert Jahren. Geläufig ist ihr Einsatz vor allem bei Eigenheimen. Zunehmend setzen Städte dieses Steuerungsinstrument in Verbindung mit Konzeptausschreibungen jedoch auch gezielt für bezahlbaren Mietwohnungsbau und eine sozial ausgewogenere Stadtentwicklung ein. Mal mehr, mal weniger strikt. Mit unterschiedlicher Resonanz auf Investorenseite – von ablehnend über abwartend bis zustimmend. Wie die Beispiele Hamburg, München und Münster zeigen.
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Carla Fritz
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