Share Deal: Politik will Steuerschlupfloch enger machen

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Share Deals sind als Steuervermeidungsstrategie in der Kritik: Erwirbt ein Investor eine Immobilie nur indirekt, weil er Firmenanteile kauft, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bild: JFL Photography
Share Deals sind als Steuervermeidungsstrategie in der Kritik: Erwirbt ein Investor eine Immobilie nur indirekt, weil er Firmenanteile kauft, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bild: JFL Photography

Als Share Deal werden solche Immobiliengeschäfte bezeichnet, bei denen Investoren nicht die betreffende Immobilie selbst erwerben, sondern Anteile an einer immobilienhaltenden Gesellschaft. Eigentümerin der Immobilie bleibt weiterhin diese Gesellschaft, während der Investor durch den Share Deal mit der Übernahme von Firmenanteilen nur mittelbares Eigentum an der Immobilie erlangt. Rechtlich handelt es sich um den Kauf eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung und nicht um einen Immobilienkauf.

Es gibt unterschiedliche Gründe, sich für einen Share Deal und gegen einen Asset Deal (direkter Erwerb einer Immobilie) zu entscheiden. In einigen Staaten ist der Erwerb von Immobilien durch Ausländer erheblichen Restriktionen unterworfen oder gar verboten. Ein anderer Grund ist eine Steuerersparnis. So fällt in Deutschland keine Grunderwerbssteuer an, wenn der Käufer nicht mehr als 95 Prozent der Anteile an einer Objektgesellschaft erwirbt und der Verkäufer fünf Jahre lang mehr als fünf Prozent der Gesellschafteranteile behält.

Diese Vorgehensweise steht in der Kritik, da sie nur Konzernen und institutionellen Akteuren Vorteile biete, Privathaushalte dagegen keine Chance zur Steuervermeidung hätten. Share Deals, so Kritiker weiter, würden von Firmen als Steuerschlupflöcher genutzt.

Die Bundesregierung plant eine Verschärfung der Regelungen. Sie will Share Deals nicht verbieten, aber als unternehmensstrategische Option unattraktiver machen. Daher strebt sie mit einem vorliegenden Gesetzentwurf die Begrenzung der Anteilshöhe auf 90 Prozent an; zusätzlich soll die verkaufende Gesellschaft ihren Restanteil zehn Jahre halten müssen.

Ursprünglich sollte das Gesetz in der letzten Sitzungswoche im Oktober vom Bundestag verabschiedet werden. Dazu ist es nicht gekommen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nun erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden. In einer gemeinsamen Presseerklärung von Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, und Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, heißt es: „Wir haben uns darauf geeinigt, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer nicht in dieser Woche abgeschlossen werden kann und die Neuregelung somit nicht am 1. Januar 2020 in Kraft treten, aber im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht wird.“

Vor allem das Vorhaben, die Regelungen nun auch auf Kapitalgesellschaften auszudehnen, statt sie wie bisher auf grundbesitzende Personengesellschaften zu beschränken, ist umstritten. Denn bei börsennotierten Konzernen mit Immobilienbesitz ändert sich durch den Handel mit Anteilscheinen die Eigentümerstruktur täglich und es ist kaum zu überprüfen, wann die Grenze von 90 Prozent überschritten ist.(Red.)

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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