Bisher lag die Entscheidung beim Wohnungseigentümer bzw. Vermieter, eine Wallbox auf privaten Stellplätzen zu installieren. Nach BGB § 554 haben Mieter jetzt einen rechtlichen Anspruch darauf, solange die bauliche Veränderung dem Vermieter zumutbar ist. Empfohlen wird eine gütliche Einigung zwischen beiden Parteien. Denn der Einbau, Betrieb und eventuelle Rückbau einer Ladeeinrichtung sind teils mit erheblichen Kosten verbunden. Um den Kauf und Anschluss attraktiv zu machen, sieht der Gesetzgeber deshalb 900 Euro Zuschuss je Ladepunkt vor.
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Stefan Veit

Alexander Kleinmagd

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