Erhalt der Wassergüte in gemischt genutzten Immobilien

Wie in der Natur: Wasser muss fließen

Trinkwasser ist ein Naturprodukt und unser wichtigstes Lebensmittel. Doch es ist damit auch verderblich. Seit unserer Kindheit sind wir es gewohnt, dass es jederzeit in der hohen Güte der Wasserversorger an jeder Entnahmestelle zur Verfügung steht – also quellfrisch ist. Doch wie erreicht man dies, vor allem in gemischt genutzten Gebäuden?

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Elektronische Armaturen können Stagnationsspülungen automatisch durchführen und unterstützen so beim Erhalt der Trinkwassergüte. Zudem verbrauchen sie im Vergleich zu herkömmlichen Einhebelmischern bis zu 70 Prozent weniger Wasser. Bild: Schell GmbH & Co. KG
Elektronische Armaturen können Stagnationsspülungen automatisch durchführen und unterstützen so beim Erhalt der Trinkwassergüte. Zudem verbrauchen sie im Vergleich zu herkömmlichen Einhebelmischern bis zu 70 Prozent weniger Wasser. Bild: Schell GmbH & Co. KG

Hier stellt das Thema Trinkwasserhygiene eine besondere Herausforderung dar, wenn Mieter ganz unterschiedliche Gewerbe betreiben und somit unterschiedliche Anforderungen und Nutzungsgewohnheiten haben, die sich auf die Trinkwassergüte auswirken können. Die Antwort zeigt uns die Natur: Wasser muss fließen, also regelmäßig ausgetauscht werden.

Wasserstagnation verhindern, Legionellen eindämmen

Stellen wir uns vor, wir wären an einem schönen Sommertag wandern und bekämen Durst auf herrlich frisches kühles Wasser. In einiger Entfernung, aber noch gut erreichbar, sehen und hören wir einen kleinen Bach rauschen, doch unmittelbar vor uns befindet sich ein Tümpel ohne Zu- und Ablauf. Dann würden wir uns selbstverständlich für das Quellwasser entscheiden. Und dies sollten wir analog auch in Gebäuden tun.

Die Quelle in Gebäuden ist das Trinkwasser des Wasserversorgers am Hausanschluss. Dort ist es kühl, frisch und klar. Damit dies auch in der Installation so bleibt, müssen wir das Trinkwasser regelmäßig nutzen, dürfen es also nicht überlang in der Installation stagnieren lassen. Denn Trinkwasser enthält als Naturprodukt immer auch einige wenige Bakterien und ist zudem ein Lösungsmittel – es nimmt also auch Werkstoffbestandteile auf. Diese Veränderungen nehmen mit der Stagnationsdauer des Trinkwassers in der Installation zu. Das heißt, je kürzer das Trinkwasser in der Installation verbleibt, je geringer ist die Wahrscheinlichkeit für unzulässige oder, im Falle von Legionellen, auch gesundheitsgefährdende Veränderungen.

Vor diesem Hintergrund ist die regelmäßige Nutzung und damit der Wasserwechsel so wichtig für den Erhalt der Wassergüte in Gebäuden.

Wie ist die Nutzung in gemischt genutzten Immobilien?

Die Geschäfte im Erdgeschoss arbeiten durchgehend das ganze Jahr über – auch samstags. Sie verfügen immer über einen Putzmittelraum und einen Nassbereich für das Personal, manchmal auch für die Kunden. Dort wird das Trinkwasser regelmäßig genutzt, das heißt ausgetauscht. Hier besteht also kein Risiko.

Anders sieht es in den Etagen aus, wo Räume als Büros oder ärztliche Praxen genutzt werden. Hier gibt es oftmals Betriebsferien über mehrere Wochen. Auch an Brückentagen findet oftmals keine Wasserentnahme statt. Diese Betriebsunterbrechungen haben nicht nur einen Einfluss auf die Wassergüte in diesen Bereichen, sondern auch in benachbarten Gebäudeteilen. Denn am Abzweig der Steigleitungen zum Büro oder zur Praxis stehen genutzte und ungenutzte Installationsbereiche miteinander in Kontakt. Immer wenn in der Hauptleitung Wasser fließt, werden Bakterien aus dem ungenutzten Abzweig mitgeschwemmt und können sich an anderer Stelle weiter vermehren.

Elektronische Armaturen unterstützen bei der Trinkwasserhygiene

Dieses Problem ist in den meisten ärztlichen Praxen erkannt und gelöst. Dort sind elektronische Armaturen zum Erhalt der Wassergüte und zur berührungslosen Handhygiene längst üblich.

Doch in anderen Bereichen werden noch immer ausschließlich Einhebelmischer installiert. Einer der Gründe hierfür: Den Verantwortlichen ist nicht bekannt, dass gemäß Trinkwasserverordnung spätestens nach 72 Stunden ein Wasserwechsel verpflichtend ist. Dabei ist eine Unterlassung des Wasserwechsels gemäß TrinkwV sogar eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat.

Es ist also sinnvoll, seine Mieter bereits im Mietvertrag auf die Pflicht zum regelmäßigen Wasserwechsel hinzuweisen oder sie zu entlasten, indem dort elektronische Armaturen eingebaut werden. Diese Armaturen führen die vorgeschriebenen Stagnationsspülungen – nach entsprechender Programmierung – automatisch durch. So kann beispielsweise 24 Stunden nach der letzten Nutzung oder alle 24 Stunden eine Stagnationsspülung erfolgen.

In Praxen wird oftmals anders vorgegangen. Dort erfolgt der automatisierte Wasserwechsel immer morgens vor Arbeitsbeginn. Dann ist das Wasser grundsätzlich schon bei der ersten Nutzung ausgetauscht und jeder kann es sofort als einwandfreies Lebensmittel nutzen – in Analogie zum abgestandenen Wasser eines Tümpels bzw. zum frischen klaren Quellwasser. Es geht also bei einer Stagnationsspülung nicht um die Verschwendung von Trinkwasser, sondern um dessen Erhalt als einwandfreies Lebensmittel.

Ressourcenschonend: Spülungen mit Wassermanagement-System

Leider sieht man es dem Trinkwasser nicht an, wie lange es in einer Trinkwasserinstallation gestanden hat. Würde man also bei jeder Nutzung erst einmal viel Trinkwasser aus Sicherheitsgründen ablaufen lassen, wäre es zumeist eine Verschwendung dieser kostbaren Ressource. Diese Balance zwischen dem Erhalt der Wassergüte und dem Wunsch einer nachhaltigen Nutzung gelingt am zuverlässigsten mit elektronischen Armaturen und einem Wassermanagement-System. Das Schell Wassermanagement-System SWS unterstützt den Erhalt der Trinkwassergüte einfach und komfortabel, und das nicht nur zeit-, sondern bei Bedarf auch temperaturgesteuert über Sensoren. Stagnationsspülungen werden automatisch ausgelöst, wenn Abweichungen von den Solltemperaturen (Kaltwasser PWC ≤ 25°C, Warmwasser PWH ≥ 55°C) oder Sollzeiten erkannt werden.

Besonders komfortabel wird das Schell Wassermanagement-System in Kombination mit dem Online-Service SMART.SWS, das den globalen Fernzugriff auf die SWS-Anlagen mit allen Armaturen und Sensoren, sogar in mehreren Liegenschaften gleichzeitig und ortsunabhängig ermöglicht. Zudem bietet es eine anschauliche Datendokumentation und die Möglichkeit, verschiedene Benutzerrollen zu vergeben: Verantwortliche mehrerer Gebäude können so jederzeit von unterwegs oder vom Homeoffice aus alle ihre Liegenschaften überwachen, während der Facility- Manager nur das Gebäude einsehen kann, für das er zuständig ist.

Fazit

Um die hohe Güte des Trinkwassers zu erhalten, müssen Mieter regelmäßige Wasserwechsel durchführen. Dies ist – nach entsprechender Programmierung – einfach und automatisiert mit elektronischen Armaturen und einem Wassermanagement-System wie dem SWS möglich. So entsteht die perfekte Balance zwischen dem Erhalt der Wassergüte durch regelmäßige Wasserwechsel und dem berechtigten Wunsch, die kostbare Ressource Wasser so weit wie möglich zu schonen. Ohne die Hilfe von elektronischen Bauteilen ist dies deutlich aufwendiger und fehleranfälliger, während es mit elektronischen Lösungen einfacher und wirtschaftlicher gelingt.

Pflichten von Gebäudebesitzern und -nutzern

Pflichten des Besitzers

Der Besitzer eines Wohngebäudes ist dafür verantwortlich, dass das System der Trinkwasser-Installation bei ausreichender Nutzung durch die Mieter einwandfreies Trinkwasser bis in jede Wohnung liefern kann.

Wörtlich heißt es dazu vom Umweltbundesamt: „Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen lokalen Entnahmestellen geht, sondern um die Überwachung der Trinkwasser-Installation in der Gesamtheit. Das Ziel ist, eine mögliche Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasser-Installation festzustellen, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann […].“

Pflichten des Nutzers

Der Nutzer ist in den von ihm gemieteten Räumlichkeiten für den regelmäßigen Wasserwechsel verantwortlich, da der Besitzer des Gebäudes nicht für die individuelle Nutzung einzelner Entnahmestellen verantwortlich sein kann. Der notwenige fachgerechte Wasserwechsel ist in der VDI 6023 Blatt 1 (Sep. 2022) definiert als ein vollständiger Wasserwechsel nach spätestens 72 Stunden über alle Entnahmestellen.

Dr. Peter Arens

Dr. Peter Arens
Hygienespezialist bei der Schell GmbH & Co.KG, Armaturen, Olpe
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Artikel Wie in der Natur: Wasser muss fließen
Seite 28 bis 29
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