Der Bund hält am dreistufigen Ermittlungsverfahren fest
Als so genannte Realsteuer besteuert die Grundsteuer den inländischen Grundbesitz. Schon früh war man sich im Grundsatz darüber einig, dass sich die Grundsteuer am Wert des einzelnen Grundstücks orientieren sollte. In der Praxis scheiterte die konsequente Umsetzung dieses Grundsatzes allerdings am hohen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand, den Wert von Millionen einzelner Grundstücke in Deutschland zu erfassen.
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Dr. jur. Alex Janzen

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