Wahl des Bundestages wird keine Wende im Wohnungsbau bringen
Die Förderung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau dürfte mindestens auf dem jetzigen Niveau bleiben. Und in den Bundesländern, die ausreichend kofinanzieren, wird der soziale Wohnungsbau bereits ganz ordentlich stimuliert. Darüber hinaus verspricht keine Partei ein „Konjunkturprogramm“ für das Bauwesen, denn alle wissen: Gegen das derzeitige Zins- und Kostenniveau kann kein Staat subventionieren.
Mehrere Parteien sprechen sich für die Senkung oder Abschaffung der Grunderwerbsteuer aus. Als Bundesregierung lässt sich das leicht fordern, denn diese Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Bundesländer. Eine solche Forderung bringt den föderalen Staat an den Rand einer „Verfassungskrise“.
Politische Konjunktur hat derzeit die Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, ja die Schaffung eines eigenen Wirtschaftssektors für gemeinnütziges Bauen. Das ist Sozialromantik und Placebo-Politik, denn wie sollten Gemeinnützige ohne massive staatliche Hilfen die Zins- und Baupreise bezahlen können?
Eine geringe Umsetzungsquote ist bei den Vorschlägen zur Baulandaktivierung zu befürchten. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Ländern und Kommunen sollen Brach- und Konversionsflächen aktiviert werden; bundeseigene Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sollen für den Wohnungsbau genutzt werden. Den Kommunen mangelt es an Kompetenz und Personal und die BImA liefert ein Musterbeispiel für die Misswirtschaft des Staates im Wohnungswesen. Trotz Wohnungsnot lässt die BImA 5.000 Häuser leer stehen, sieht die Verantwortung bei den Kommunen, die kein Planungsrecht schaffen würden.
Große Hoffnungen ruhen auf der Entrümpelung von Bauvorschriften und Normen. Der Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E und die Genehmigungsfiktion werden auf der Tagesordnung des neu gewählten Parlaments bleiben. Allerdings ist hier ein langer, steiniger Weg durch unsere föderale Verfassungslandschaft zu gehen, gilt es doch, 16 Landesbauordnungen zu durchforsten. Und am Gebäudetyp E ist noch viel Feinarbeit zu leisten. Jüngst haben mehrere BGH-Richter in einem Aufsatz für die Fachzeitschrift „Baurecht“ ein vernichtendes Urteil über den Entwurf formuliert. Er sei zur „Herbeiführung seines Ziels nicht geeignet und mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar“.
Zeitlich befristete Sonderabschreibungen, ergänzt durch „wirkungsvolle“ degressive Abschreibungsmodelle, finden sich ebenfalls in den Wahlprogrammen. Die Bundesregierung kann vergleichsweise autonom das Steuerrecht ändern, muss weniger Rücksicht auf Länder und kommunale Interessen nehmen. Hürden werden sich bei dieser Option innerhalb der neuen Regierungskoalition über die Frage der Gegenfinanzierung aufbauen.
Breiter Raum wird der verschärften Regulierung des Mietrechts eingeräumt und damit der Verwaltung des Wohnungsmangels. Auch das ist im Grunde Placebo für die Wähler, denn bekanntlich steigen die Mieten in den wachsenden urbanen Räumen unaufhörlich.
Auch in der nächsten Legislaturperiode wird es heißen: Wohnungsmangel und teure Mieten sind die sozialen Fragen unserer Zeit.
Die Januar-Ausgabe der Fachzeitschrift IVV immobilien vermieten & verwalten ist erschienen
Auszug aus dem Inhalt:
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Thomas Engelbrecht

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