Eisdiele – zweckwidrige Nutzung durch den Mieter

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Sondereigentumseinheit, der bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums gegen eine von den Eigentümern vereinbarte oder beschlossene Gebrauchsregelung verstößt, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB.1

2. Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit im Falle einer Nutzung, die der in der Teilungserklärung getroffenen Zweckbestimmung widerspricht, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB.1

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Artikel Eisdiele – zweckwidrige Nutzung durch den Mieter
Seite 51 bis 52
4.10.2023
Recht
Mit der Teilungserklärung werden Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum begründet, ihr Verhältnis untereinander abgegrenzt, Sondernutzungsrechte eingeräumt und – zumindest in aller Regel – auch die...
4.6.2024
Schriftform
In § 656a BGB heißt es: Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum...
2.10.2025
Bauliche Veränderung 

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den einzelnen Rechtsbegriffen der Vorschriften über bauliche Veränderungen gem. §§ 20, 21 WEG schreitet voran. Vorliegend stand der Begriff der...
1.8.2023
Wer Wohnungseigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) ist, muss seine Miteigentümer um Erlaubnis bitten, wenn er einen Swimmingpool im Garten errichten will.
7.2.2023
Recht | Eigentum
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