Wenn der Eigentümer über eine behördliche Genehmigung zur Erweiterung seines Einfamilienhauses verfügt, dann darf er nicht stattdessen einfach einen Neubau errichten. Sonst droht ihm eine Beseitigungsanordnung. Im vorliegenden Fall legten Grundstückseigentümer die Erlaubnis der zuständigen Baubehörde, das bereits vorhandene Objekt zu erweitern, sehr großzügig aus. Sie ließen das bestehende Haus einfach abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Die Behörde erfuhr davon. Sie erließ einen Stopp für den fortgeschrittenen Bau und ordnete die Beseitigung an. Im Zuge der folgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen kam das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu folgendem Urteil: Der Neubau sei sowohl formell als auch inhaltlich illegal gewesen, stellten die Verwaltungsrichter durch zwei Instanzen hinweg fest. Das heißt: Er habe grundsätzlich nicht errichtet werden dürfen und sei zudem in seiner Gestalt nicht hinzunehmen, weil er gegen das Bauplanungsrecht verstoße. Es blieb beim Abriss.
Redaktion (allg.)

Anhang | Größe |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 471.25 KB |
◂ Heft-Navigation ▸