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Grunderwerbssteuer aufheben?

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Steuern, Geld, Steuer, Steuererklärung, Einkommen, Fiskus, Finanzamt Bild: bluedesign/stock.adobe.com
Steuern, Geld, Steuer, Steuererklärung, Einkommen, Fiskus, Finanzamt Bild: bluedesign/stock.adobe.com

Ist die Grunderwerbssteuer erst einmal bezahlt, dann kann sie nicht so ohne Weiteres wieder aufgehoben oder geändert werden. Allerdings könnte die Nichterfüllung von erheblichen Vertragsbedingungen durch den Verkäufer ein wesentliches Argument zugunsten des Steuerzahlers darstellen.

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Artikel Grunderwerbssteuer aufheben?
Seite 41
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