Steuerermäßigung

Kosten der Heimunterbringung

1167
Bild: weerachai/stock.adobe.com
Bild: weerachai/stock.adobe.com

Wer aus seiner Wohnung oder seinem Haus ausziehen und in ein Heim einziehen muss, auf den kommen erhebliche Kosten zu. Diese können in Gestalt von haushaltsnahen Dienstleistungen zum Teil steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt aber nur für die zu Pflegenden selbst. Der Fall: Die Mutter eines Steuerzahlers schloss mit einer Seniorenresidenz einen Wohn- und Betreuungsvertrag für ein Ein-Bett-Zimmer mit der damals geltenden Pflegestufe Null. Der Sohn kam für die Kosten auf, sie wurden von seinem Konto abgebucht. Er machte die Steuerermäßigung, die seine Mutter dem Gesetz nach hätte beanspruchen können, für sich geltend. Die Finanzbehörden verweigerten dies. Das Urteil: In höchster Instanz verwehrte der Bundesfinanzhof dem Sohn die Anerkennung der Kosten in seiner eigenen Steuererklärung. Es handle sich nicht um Aufwendungen, die dem Kläger wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim entstanden seien. Das sei aber eine zwingende Voraussetzung.

Bundesfinanzhof

Urteil vom 29.05.2019

Az.: VI R 19/17

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
AnhangGröße
Beitrag als PDF herunterladen521.5 KB

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Kosten der Heimunterbringung
Seite 38
2.2.2024
Steuern
Mieter können auch dann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen, wenn sie die Verträge nicht selbst abgeschlossen haben. Vielmehr genügt es im...
2.10.2024
Nicht immer gestaltet sich das Erben reibungslos. Hier eine Zusammenstellung von Urteilen der Gerichte, die sich mit Zweifelsfragen rund um das Thema Immobilienerbe befassen.
2.4.2025
Urteile
Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Spätestens mit dem Eintritt der „Boomer“ in den Ruhestand ist das für alle sichtbar. Nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Rechtsprechung muss sich...
28.4.2023
Abfindungen an Mieter, um diese zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu bewegen und das Objekt anschließend renovieren zu können, sind sofort abziehbare Werbungskosten.