Tierhalter durfte fristlos gekündigt werden

1167
 Bild: Pixabay/coombesy
Bild: Pixabay/coombesy

Er hätte es wissen müssen. In der Hausordnung konnte ein Mieter und zweifacher Hundehalter nachlesen, dass seine Tiere auf den Gemeinschaftsflächen keinesfalls unangeleint herumlaufen dürfen. Außerdem waren nach wiederholten Zuwiderhandlungen mehrere Abmahnungen an den Mann gerichtet worden. Als er diese Praxis dann trotzdem fortsetzte, war eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Die Hunde waren – ohne Leine – auf dem Grundstück unterwegs gewesen, zu dem sogar ein Kinderspielplatz gehörte. Die Richter erkannten hier durch mehrere Gerichtsinstanzen bis hinauf zum Bundesgerichtshof eine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten.

BGH

Urteil vom 02. 01. 2020

Az.: VIII ZR 328/19

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
AnhangGröße
Beitrag als PDF herunterladen447.16 KB

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Tierhalter durfte fristlos gekündigt werden
Seite 41
26.4.2022
Miet-Recht
Im deutschen Recht hat sich während der zurückliegenden Jahre einiges geändert, wenn es um Kinder und Jugendliche ging. Der Gesetzgeber und die Gerichte gestehen den jüngsten Mitgliedern der...
1.4.2022
Eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeträgen nach Vollendung der Arbeiten verstößt gegen das Grundgesetz.
1.8.2023
Strategie zum Ausbau der Photovoltaik
Ein neues Modell zur gemeinschaftlichen Stromversorgung, Vereinfachungen beim Mieterstrommodell und für den Betrieb von Balkonsolaranlagen – das sind zentrale Elemente der Photovoltaik-Strategie, die...
6.11.2023
Modell gegen Landflucht, Leerstand und Gentrifizierung
Stillgelegte Kindergärten oder Krankenhäuser fristen auf dem Land meist ein kümmerliches Dasein. Manchmal werden sie von Enthusiasten wachgeküsst, die Freiräume, bezahlbare Mieten und viel Grün wollen...
26.4.2022
Projektbeispiele Modulares Bauen
Im Jahr 2018 hat der GdW mit Modulbau-Unternehmen eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Wir stellen hier drei Bauprojekte vor, die auf dieser Vereinbarung basieren.