Nachbarschaftsrecht

Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück

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 Bild: Pixelio/Heinz Dahlmanns
Bild: Pixelio/Heinz Dahlmanns

1. Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück ist zu dulden, wenn damit keine oder eine unwesentliche Beeinträchtigung verbunden ist.

2. Ob eine mehr als unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt oder nicht, hängt vom Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab sowie davon, was einem solchen zuzumuten ist.

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Artikel Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück
Seite 36 bis 37
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