1. Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück ist zu dulden, wenn damit keine oder eine unwesentliche Beeinträchtigung verbunden ist.
2. Ob eine mehr als unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt oder nicht, hängt vom Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab sowie davon, was einem solchen zuzumuten ist.
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