Die Hausordnung gehört nicht zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen, sie muss also nicht zwangsläufig Teil des Mietvertrags sein. Manchmal hängt sie nur im Hausflur aus. Das begründet allerdings kein eigenes Vertragsverhältnis. Infolgedessen können durch den bloßen Aushang auch keine vertraglichen Pflichten für die Mieter begründet werden. Die Hausordnung beinhaltet dann lediglich ordnende Regeln, beispielsweise zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Schließ- oder Ruhezeiten. Zur regelmäßigen Treppenhausreinigung lassen sich Mieter durch den bloßen Aushang dagegen nicht verpflichten.
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Maj Weber

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