Liebe Leserinnen und Leser,
diese Themen bietet Ihnen die Redaktion mit der März-Ausgabe der IVV:
Wenn’s im Gesetzgebungsprozess in den kommenden Monaten rund läuft, könnte im Jahr 2020 ein Wohnungseigentumsgesetz verabschiedet werden, das unseren modernen Zeiten entspricht. Investitionen und Modernisierungen in Eigentumsanlagen sollen erleichtert werden. Verwalter sollen Entscheidungskompetenzen erhalten, die denen eines Geschäftsführers einer GmbH ähneln. Allerdings sind das Aussichten, die manchen Wohnungseigentümer die Wände hochgehen lassen. Aber keine Panik: Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium ist um Ausgewogenheit bemüht. Es heißt ausdrücklich, Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflichten des Verwalters durch Beschluss einschränken oder erweitern. Was im Reformentwurf steht, lesen Sie en Detail in der IVV im April.
Deutlich weniger Wirkung auf den Gebäudesektor dürfte das von der Bundesregierung verabschiedete Klimapaket und die damit verbundene CO2-Abgabe entfalten. Heizöl und Erdgas werden teurer, aber diese Zeche zahlen die Mieter – die bekanntlich nicht über Investitionen zur energetischen Ertüchtigung von Gebäuden entscheiden. Erste Berechnungen zeigen, dass die im Jahresrhythmus festgelegten Preissteigerungen für fossile Brennstoffe auch nach fünf Jahren nicht annähernd ausreichen werden, um Investitionen in klimaneutrale Gebäude wirtschaftlich zu machen.
Auch wenn das Klimapaket nur ein Päckchen ist, bleibt die Wohnungswirtschaft dem Klimaschutz politisch verpflichtet. Das zeigt sich in der Gründung der „Initiative Wohnen.2050“, die auf die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte-Wohnstadt zurückgeht. Die Nassauische geht technologisch voran und hat jetzt gemeinsam mit dem Hersteller Viessmann in ein Bestandsgebäude eine leistungsfähige Brennstoffzellen-Heizung eingebaut. Die arbeitet zwar auch mit fossilem Gas, das Verbrennungsprodukt ist aber hauptsächlich Wasser und wesentlich weniger CO2 im Vergleich zu herkömmlichen Kesseln.
Neben den Themen, die der Gesetzgeber setzt, bietet die IVV wieder praktische juristische Tipps für den Vermietungsalltag. Keine Hausgemeinschaft ohne Hausordnung. Aber was darf reglementiert werden und was ist garantiert unwirksam, weil Persönlichkeitsrechte der Mieter verletzt werden? Sie können hier schon mal Ihr Wissen testen:
- Nächtliches Baden und Duschen ist nicht gestattet – zulässig oder nicht?
- Auf der gesamten Mietfläche gilt ein Spielverbot für Kinder – zulässig oder nicht?
Die Antworten finden Sie im Rechts-Artikel „Diese Klauseln sind unwirksam“