Hilfe, kann mich jemand hören?
Wer Aufzüge betreibt, muss für ein sogenanntes Zwei-Wege-Kommunikationssystem im Aufzug sorgen, damit ein Notdienst sicher und schnell erreicht wird. Diese Anforderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen bei Bestandsanlagen schon günstige Gegensprechanlagen oder fest angebrachte Telefone. Hausverwaltungen, Facility Managern, Kommunen, Behörden und Wartungsfirmen sowie Komponenten- und Aufzugsherstellern empfiehlt der Tüv Süd, rechtzeitig aktiv zu werden.
Auch wenn die gesetzlichen Verpflichtungen seit über vier Jahren bekannt sind, wurde erst ein Bruchteil der Aufzüge nachgerüstet. Recherchen des Tüv Süd zeigen, dass rund 30 Prozent der Anlagen über kein Zwei-Wege-Kommunikationssystem oder Notrufleitsystem verfügen. Viele Aufzüge werden noch immer ohne eine Möglichkeit betrieben, dass eingeschlossene Personen Kontakt mit einer erreichbaren Stelle aufnehmen können, die eine Befreiung einleitet. Stattdessen existiert lediglich ein Alarmknopf, der in der Regel aber nur in unmittelbarer Nähe des Aufzugs ein Notsignal auslöst. Im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen ist eine fehlende Weiterleitung zum Notdienst eine der häufigsten Beanstandungen. Auch Behörden beanstanden bei Kontrollen immer wieder, dass die Notrufweiterleitung nicht gewährleistet ist.
Einem Bußgeld vorbeugen
Eine Aufzugsanlage, in der Personen eingeschlossen werden können und die nach 2020 noch kein Zwei-Wege-Kommunikationssystem hat, entspricht nicht mehr der Betriebssicherheitsverordnung. Wird im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass die Anlage nicht über die Möglichkeit verfügt, sich über ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem mit einer Person in Verbindung zu setzen, die unmittelbar die Befreiung der eingeschlossenen Personen einleitet, muss ein negatives Prüfergebnis ausgestellt werden. Ein ordnungsgemäßer Betrieb der Anlage ohne Zwei-Wege-Kommunikationssystem ist nach 2020 nicht mehr möglich. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann ein Bußgeld verhängen.
Weitere Infos - Event-TIPP:
Aufzüge zählen zu den komplexen und kostenintensiven Komponenten der Gebäudetechnik. Gleichzeitig bietet eine professionellere Bewirtschaftung der Anlagen vermutlich ein hohes Potenzial zur Kosteneinsparung. Etablierte Hersteller, aber auch Start-ups streben die Digitalisierung des Aufzugsmanagements an.
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Tüv Süd empfiehlt, sich rechtzeitig um eine Nachrüstung zu kümmern. Wer erst Ende 2020 reagiert, riskiert Engpässe bei der Technik oder bei der Installation. Dabei kann schon eine einfache Lösung die Anforderungen erfüllen, die eine beidseitige Verständigung erlaubt – beispielsweise mit dem Pförtner des Gebäudes. Ein umfangreiches Notrufsystem – wie nach der Europäischen Norm 81-28 für neue Aufzüge vorgeschrieben – ist für Bestandsanlagen allerdings rechtlich nicht zwingend.
Verhältnismäßigkeit beurteilen
Moderne Notrufsysteme verfügen über eine Auslösevorrichtung im Fahrkorb, eine Einheit, die den Notruf identifiziert und eine Sprechverbindung zur ständig besetzten Notrufzentrale herstellt. Zudem bestehen zahlreiche weitere Anforderungen wie ein automatisches neues Senden nach Unterbrechung, Vorkehrungen für die Fern-Rücksetzung oder eine Hilfsspannungsquelle. Gerade bei älteren Anlagen sind solche Nachrüstungen aber nicht immer verhältnismäßig. Oft lässt sich mit einfachen technischen Alternativen ein ausreichendes Sicherheitsniveau herstellen. Die Anforderungen für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem aus der BetrSichV mit der Konkretisierung in der TRBS 3121 gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge und sind ab 1. Januar 2021 verbindlich. Darunter fallen Anlagen, die Personen befördern sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Meter Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können. TÜV Süd bietet neutrale, qualitätsorientierte Prüfungen für eine hohe Sicherheit und unterstützt Betreiber bei Fragen zu den erforderlichen Nachrüstungen.
Dieter Roas


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