Untervermietung
Hürden für ein Verbot liegen hoch
1106
29. Januar 2021, 12:53 Uhr
Ein berechtigtes Interesse des Mieters zur Untervermietung kann auch bei einer Einzimmerwohnung bestehen. Die Informationspflichten des Mieters über den Untermieter sind auf das Notwendige zu beschränken.
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 26. November 2020 – 25 C 16/20
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Artikel Hürden für ein Verbot liegen hoch
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