Hürden für ein Verbot liegen hoch
Ein berechtigtes Interesse des Mieters zur Untervermietung kann auch bei einer Einzimmerwohnung bestehen. Die Informationspflichten des Mieters über den Untermieter sind auf das Notwendige zu beschränken.
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 26. November 2020 – 25 C 16/20
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Dr. Jonas Müller

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