Bauen

Sondernutzungsrechte können bauliche Änderungen legitimieren

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Der Inhalt von Sondernutzungsrechten ergibt sich aus deren Zweck.

Amtsgericht München, Urteil vom 2. April 2020 – 483 C 27269/16

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Dr. Olaf Steckhan

Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.

Dr. Jonas Müller

Dr. Jonas Müller
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, wronna+partner.gbr

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Artikel Sondernutzungsrechte können bauliche Änderungen legitimieren
Seite 53 bis 54
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