Bauträger

Technische Abnahme durch Sachverständigen

Diverse Bauträgerverträge sehen vor der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den jeweiligen Erwerber eine technische Abnahme durch einen vom Bauträger beauftragten Sachverständigen vor. Teilweise sehen die Verträge auch vor, dass sich Bauträger und WEG die Kosten für diesen Sachverständigen teilen sollen. Der Einsatz eines technischen Sachverständigen soll die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vereinfachen.

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Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

1. Ein zwischen dem Bauträger und einem Sachverständigen geschlossener Vertrag über die Feststellung der Abnahmefähigkeit des Gemeinschaftseigentums kann Schutzwirkung zugunsten der Erwerber entfalten.

2. Ein Sachverständiger, der mit der technischen Abnahme neu errichteten Gemeinschaftseigentums beauftragt ist, hat, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, das Bauwerk nur auf bereits gerügte Mängel zu überprüfen und im Übrigen das Bauwerk einer Sichtprüfung zu unterziehen.

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Dr. Olaf Steckhan

Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.

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Artikel Technische Abnahme durch Sachverständigen
Seite 51 bis 52
30.8.2021
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