Problemstellung
Seit Anfang der 2000er-Jahre hat der Bundesgerichtshof sich wiederholt mit der Wirksamkeit von sog. Schönheitsreparaturenklauseln in Wohnraummietverträgen befasst. Anders als vielfach angenommen, hat der Vermieter nach dem Gesetz für die Instandhaltung und Instandsetzung einer vermieteten Wohnung Sorge zu tragen. Es ist jedoch möglich, diese Pflicht auf den Mieter abzuwälzen.
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