Trotz Gaskrise

Versorgung mit Warmwasser ist zu gewährleisten

Rechtsstreitigkeiten über die ausreichende Versorgung mit Strom und Wärme sind in aller Regel zivilrechtlicher Natur und spielen sich zwischen Mieter und Vermieter ab, weil es um die Frage geht, ob die fehlende oder nicht ausreichende Versorgung einen Mangel der Mietsache darstellt oder nicht. Aber auch die staatlichen Aufsichtsbehörden haben in diesem Bereich Überwachungsaufgaben, sodass sich zumindest gelegentlich auch Verwaltungsgerichte mit diesen Rechtsfragen beschäftigen müssen.

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Die Versorgung von Wohnungen mit Warmwasser ist der Mindeststandard.

Verwaltungsgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 22. August 2022 – 8 L 1.9.2007/22

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Artikel Versorgung mit Warmwasser ist zu gewährleisten
Seite 52 bis 53
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