Gegenüber dem Jahr 2006 habe sich die Zahl der fertiggestellten Wohnungen im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Die Zahl der Baugenehmigungen sei bis November 2016 auf 340.000 angestiegen. So viele Genehmigungen habe es seit dem Jahr 2000 nicht mehr gegeben. Wichtig: Die genehmigten Wohnungen sollten nun auch schnell gebaut werden. Und ebenfalls wichtig ist es der Bundesbauministerin, dass ein Großteil dieser Wohnungen für Menschen mit normalem Einkommen bezahlbar ist.
In dieser Legislaturperiode rechnet das Bundesbauministerium mit mehr als eine Million Wohnungs-Fertigstellungen. Bis 2020 würden jedes Jahr mindestens 350.000 neue Wohnungen benötigt.
Derzeit befasst sich der Bundestag mit der Baurechtsnovelle. "Die Baurechtsnovelle ist das Fundament für eine dynamische, zukunftsorientierte Stadtentwicklungspolitik, die neue Perspektiven für den Wohnungsbau bietet. Die neue Baugebietskategorie Urbanes Gebiet schafft die Grundlage für mehr bezahlbaren Wohnraum“, sagte Bundesbauministerin Barbara Hendricks.
GdW zur EU-Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
„Die Baugesetzbuch-Novelle ist eine wichtige Etappe, um die passenden Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, bei der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. 400.000 Wohnungen sind bis zum Jahr 2020 jährlich erforderlich, um den Mangel gerade an bezahlbarem Wohnraum in den Großstädten zu beheben. Dafür müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowohl für die Innenentwicklung als auch für die Entwicklung neuer Siedlungsareale in den äußeren Bereichen verbessert werden.
Zentraler Baustein ist die Schaffung der neuen Baugebietskategorie der „Urbanen Gebiete“. Die Wohnungswirtschaft unterstützt diese ausdrücklich.
Die Wohnungswirtschaft begrüßt darüber hinaus, dass künftig Bauvorhaben beschleunigt werden können, die über vorhandene Ortsrandlagen hinausgehen. Dieses beschleunigte Verfahren soll für Bebauungspläne mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmeter befristet bis zum 31. Dezember 2019 gelten.
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