Haus & Grund Rheinland fordert keine Erhöhung des „Wasserpfennig“

Zwar sind in erster Linie Unternehmen betroffen. Allerdings müssen auch Wasserversorger diese Abgabe zahlen, so dass mittelbar auch Privathaushalte belastet werden dürften. Haus & Grund Rheinland lehnt die Erhöhung der Wassergebühren daher ab.

Das Wasserentnahmeentgelt soll auf 5 Cent anzuhoben werden. Foto: ecowater
Das Wasserentnahmeentgelt soll auf 5 Cent anzuhoben werden. Foto: ecowater

Das Wasserentnahmeentgelt bezeichnet eine für die Entnahme von Grundwasser und Oberflächenwasser erhobene Abgabe für Unternehmen, sofern dieses Wasser einer Nutzung zugeführt wird. Die Vorgängerregierung hatte noch im September 2009 beschlossen, die erst im Jahre 2004 eingeführte Wasserabgabe jährlich um 10 % schrittweise bis zum Jahr 2018 abzubauen. In diesem Jahr wäre demnach das Entgelt auf 3,6 Cent und 2013 auf 2,7 Cent abgesunken. Der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung sieht hingegen vor, das Wasserentnahmeentgelt auf 5 Cent anzuheben.
„Die Zeche müssen am Ende mal wieder die privaten Hauseigentümer zahlen“, beklagt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche. „Dass die Wasserversorger die Mehrbelastung durch das Wasserentnahmeentgelt an die Verbraucher weitergeben werden, ist doch abzusehen“, so Rasche weiter.
Begründet wird die geplante Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts mit den EU-Wasserrahmenrichtlinien, die zum nachhaltigen Gewässerschutz konsequent umgesetzt werden sollen. Der Wasserpreis für Privathaushalte setzt sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen und liegt je nach Kommune teilweise schon heute bei über zwei Euro. „Die Belastungen der Privathaushalte sind schon groß genug. Damit muss Schluss sein“, fordert Prof. Dr. Peter Rasche
"Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Unter anderem soll dem Betroffenen mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, an wen die Daten weiter...
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