Herbststürme

Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner gibt Tipps, wie sich Hausbesitzer optimal versichern und wie man sich nach einem Sturmschaden an den eigenen vier Wänden richtig verhält.

Wer trägt die kosten bei einem Unwetter? 
Foto: Schwäbisch Hall
Wer trägt die kosten bei einem Unwetter? Foto: Schwäbisch Hall

Welche Versicherung deckt Sturmschäden ab?
Die sogenannte verbundene Wohngebäudeversi-cherung ist für jeden Eigentümer unverzichtbar. Sie kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm auf, in der Regel auch für Folgeschäden.

Was kostet diese Police für ein normales Einfamilienhaus?
Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist je nach Region sehr unterschiedlich. Die Versicherer haben Deutschland nämlich in Gefahrenzonen unterteilt. Je häufiger in einer Gegend bereits Sturmschäden aufgetreten sind, desto höher der Beitrag.

Wenn Windböen einen Teil der Dachziegel abdecken, ist das ein typischer Versicherungsfall?
Nicht automatisch: Die Wohngebäudeversicherung zahlt erst ab Windstärke 8, das sind mindestens 62 km/h. Der Versicherte muss selbst nachweisen, dass der Wind tatsächlich so stark war. Dabei hilft der Deutsche Wetterdienst: Unter der unten angegebenen Internetadresse finden Sie regionale Ansprechpartner, bei denen Sie Auskünfte und offizielle Wetterdaten bekommen.

Was kann man tun, um seine Ansprüche durchzusetzen?
Dokumentieren Sie die Schäden auf Fotos oder Film, erstellen Sie eine vollständige Liste aller Schäden und bewahren Sie die beschädigten 1/3 Sachen soweit möglich auf. Im Streitfall kann es auch hilfreich sein, größere Schäden von Nachbarn bezeugen zu lassen. Apropos: Falls Dachziegel von älteren Häusern herabfallen, gehen Richter gerne davon aus, dass der Eigentümer seiner Gebäudeunterhaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Darum das Dach regelmäßig kontrollieren oder gleich einem Dachdecker einen schriftlichen Auftrag dazu erteilen. Das kann vor allem wichtig sein, wenn Dritte Haftungsansprüche stellen, weil etwa Ziegel von Ihrem Hausdach parkende Autos beschädigt haben.

Bis wann muss man einen Schaden melden?
Melden Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem Versicherer, am besten in der ersten Woche schriftlich mit allen Unterlagen, die Art und Ausmaß der Schäden dokumentieren (Kopien machen nicht vergessen!). Sind die Schäden auf Fotos festgehalten, dürfen Sie auch erste Reparaturen durchführen (lassen), die notwendig sind, um Folgeschäden zu vermeiden – auch bevor sich ein Gutachter der Versicherung ein Bild macht.

Wie lange dauert es bis zur Schadensregulierung?
Das hängt natürlich stark vom Einzelfall ab, vor allem davon, ob die Versicherer sehr viele Fälle infolge desselben Sturms zu regeln haben. Verbraucherschützer verweisen aber darauf, dass man sich nicht endlos vertrösten lassen muss und spätestens einen Monat nach Schadensmeldung Anspruch auf eine Abschlagszahlung hat.

Wer zahlt, wenn es nach dem Sturm durchs Dach regnet und z. B. das Parkett oder das wertvolle Sofa beschädigt werden?
Für Schäden an Teilen, die fest zum Haus gehören, kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Dazu gehören Wände und Decken, aber auch Fließen und Parkett sind eingeschlossen. Tipp: Es empfiehlt sich, die Wohngebäudepolice um den Zusatzbaustein „Elementarschaden“ zu ergänzen. Dann ist man auch gegen die Folgen von Starkregen, Überschwemmung und Schneedruck versichert. Die Hausratversicherung ist zuständig, wenn die Einrichtung – also Möbel, Teppiche u. ä. – in Mitleidenschaft gezogen wird.

Wer regelt den Schaden, wenn ein Baum aufs Nachbarhaus stürzt?
Eigentümer haften grundsätzlich für Schäden, die von ihrem Grundstück aus Dritten zugefügt werden. Hat der Nachbar eine Wohngebäudeversicherung, kommt diese für den Schaden auf. Doch Vorsicht: War der Baum morsch, haben Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt. Dann kann der Versicherer versuchen, sich das Geld von Ihnen zurückzuholen. In diesem Fall wäre es gut, eine Haftpflichtversicherung zu haben.

Kommt die Wohngebäudeversicherung auf, wenn Hagelkörner die Fenster zerschlagen?
Für Schäden an Fenstern bedarf es einer eigenen Glasversicherung. Sie lässt sich sowohl mit der Wohngebäude- wie auch der Hausratversicherung kombinieren – ist aber in beiden nicht automatisch eingeschlossen.

Wer zahlt, wenn der Blitz einschlägt und Elektrogeräte nicht mehr funktionieren?
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob Schäden durch sogenannte Überspannung in Ihrer Hausratversicherung mit abgedeckt sind. Besonders bei älteren Policen ist das oft nicht der Fall. Der Versicherungsschutz lässt sich aber meist nachträglich erweitern.

Weiterführende Links:
www.dwd.de/wettergutachten

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