Hessen plant Verlängerung der Mietpreisbremse

Um die Chancen von Normalverdienern auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, plant die Landesregierung eine Verlängerung und Veränderung der räumlichen Geltung der Mietpreisbremse.

Frankfurt hat sie bereits, auch Städte im Main-Taunus-Kreis und anderswo in Hessen sollen die Mietpreisbremse bekommen. FOTO: AdobeStock/ Photodesign-Deluxe
Frankfurt hat sie bereits, auch Städte im Main-Taunus-Kreis und anderswo in Hessen sollen die Mietpreisbremse bekommen. FOTO: AdobeStock/ Photodesign-Deluxe

Ein entsprechender Verordnungsentwurf listet nicht mehr 16, sondern 28 Städte und Gemeinden auf, in denen die Miete bei einer Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, teilte essens Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir Ende Januar 2019 mit. Ende Juni 2019 endet die Befristung der Mietenbegrenzungsverordnung in Hessen.

Neuer Entwurf befindet sich in der Anhörung

Ausgenommen von der Mietenbegrenzungsverordnung sind Erstvermietungen bei Neubau oder nach umfassender Modernisierung bzw. Sanierung. Die derzeitige Verordnung ist in Hessen seit 2015 in Kraft. Der neue Entwurf liegt jetzt Verbänden und Kommunen zur Stellungnahme vor. Mit der Verabschiedung durch das Kabinett ist um Ostern 2019 und damit rechtzeitig vor dem Auslaufen der jetzigen Verordnung zu rechnen. 

16 weitere Städte und Gemeinden erhalten Mietpreisbremse

Aufgenommen werden sollen nach dem Entwurf: Bad Soden, Bad Vilbel, Bischofsheim, Egelsbach, Eschborn, Ginsheim-Gustavsburg, Heusenstamm, Hofheim, Kelkheim, Kelsterbach, Kiedrich, Langen, Nauheim, Nidderau, Obertshausen und Raunheim. Dagegen soll die Verordnung in Dreieich, Hattersheim, Kronberg und Oberursel nicht mehr gelten.  

Im Geltungsbereich verbleiben Bad Homburg, Darmstadt, Flörsheim, Frankfurt, Griesheim, Kassel, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Offenbach, Schwalbach, Weiterstadt und Wiesbaden. In einigen Kommunen ergeben sich aber Änderungen des betroffenen Gebietes. Die Auswahl basiert auf einem Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt sowie einer Selbsteinschätzung der Kommunen hinsichtlich der Mietpreisentwicklung von 2012 bis 2017.    

Wohnungsfrage ist Schwerpunkt der Landesregierung

„Die Landesregierung wird bei der Wohnungsfrage einen Schwerpunkt setzen und ihren Beitrag leisten, um den starken Anstieg der Mieten zu bremsen – mit dem umfassendsten Maßnahmenpaket, das es in Hessen je gegeben hat“, sagte Minister Tarek Al-Wazir. „Bis 2024 stellen wir 2,2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Das entspricht 22.000 Wohnungen für 66.000 Menschen. Der Bestand der Nassauischen Heimstätte soll auf mindestens 75.000 Wohnungen anwachsen. Mit den öffentlichen, kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften wollen wir einen Pakt für weitere 30.000 Wohnungen schließen.“

Stellungsnahme des VdW Südwest

Der Verband der Südwstdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) sieht die Verlängerung der Mietpreisbremse in Hessen kritisch. Sie sei als regulatorisches Mittel nicht geeignet. Die fehlenden 500.000 Wohnungen nis zum Jahre 2040 würden durch sie nicht geschaffen. Aus Sicht des VdW südwest ist die Schaffung eines größeren Marktangebots durch die Ausweisung von Bauland und eine verstärkte Neubautätigkeit der einzige Weg, dem steigenden Mietpreisniveau nachhaltig entgegenzuwirken. Im Koalitionsvertrag seien dafür einige gute Ansätze vorhanden.

Weiterführende Links:
www.vdwsuedwest.de
www.hessen.de

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