Funkinspektion von Rauchwarnmeldern

Aktualisierte DIN regelt die Ferndiagnose von Lebensrettern

In deutschen Mietwohnungen sind Millionen Rauchmelder installiert, die per Funk automatisch inspiziert werden, obwohl es keine sichere normative Grundlage dafür gibt. Das hat im Markt für Verunsicherung gesorgt. Nach jahrelanger Diskussion im DIN-Ausschuss ist jetzt eine überarbeitete DIN-Norm angekündigt.

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BILD: FOTOLIA/JAMROOFERPIX
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Einbau, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern sind in Deutschland in der DIN-Norm 14676 geregelt, die zugleich als allgemein anerkannte Regel der Technik gilt. Im zuständigen DIN-Ausschuss, der über die Anpassung der Normen an den technischen Fortschritt diskutiert und entscheidet, haben Interessenvertreter von Feuerwehren, Schornsteinfegerhandwerk, Gerätehersteller, Prüfinstitute und Messdienstleister Sitz und Stimme.

Veröffentlichung der überarbeiteten DIN-Norm für Oktober geplant

Zur Neufassung der Rauchmelder-Norm meldete sich als erster ein Messdienstleister, die Brunata-Metrona-Gruppe. In einer Pressemitteilung heißt es, der Umstieg auf Funk-Melder werde durch die Neufassung der DIN 14676 unterstützt, „die noch für dieses Jahr erwartet wird“. Auf Nachfrage der IVV-Redaktion bestätigt der Sprecher der DIN e. V. in Berlin, Oliver Boergen: „Die Veröffentlichung der überarbeiteten DIN-Norm ist für Oktober geplant“.

Die noch gültige DIN 14676 beschreibt nicht, wie eine Inspektion von Rauchmeldern per Funk durchzuführen ist. Das ist insofern misslich, als viele Wohnungsunternehmen großes Interesse an der Installation von automatisch per Funk zu prüfenden Geräten haben, weil keine Inspektionstermine mehr mit Mietern vereinbart werden müssen.

Im Jahr 2012 gab es eine minimale „Marktanpassung“ der DIN-Norm; damals wurde das Wort „Sichtprüfung“ (ein Techniker kommt in die Wohnung) durch den Begriff „Kontrolle“ ersetzt – die somit auch aus der Ferne per Funk erfolgen konnte. In der Wohnungswirtschaft und bei einigen Geräteherstellern entstand Verunsicherung über Haftungsfragen, im zuständigen DIN-Arbeitskreis kam es gar zum Eklat. Aber dazu später mehr.

Die geplante Neufassung der DIN 14676 unterscheidet nun explizit drei Inspektionsverfahren je nach den technischen Eigenschaften von Rauchwarnmeldern:

Verfahren A: („Einzelmelder“) Hier werden die Schritte der Sichtprüfung für (zugelassene) Geräte normiert, die über keine Funktion für eine Ferninspektion verfügen.

Verfahren B: („Melder mit Teil-Ferninspektion“) Rauchwarnmelder der Bauweise B überprüfen automatisch mindestens die Rauchkammer und die Energieversorgung, und sie erkennen, ob sie demontiert werden. Diese Geräte übertragen ihren Status mindestens alle zwölf Monate an den Dienstleister. Bei diesen Geräten müssen die Raucheintrittsöffnungen und die Umgebung vor Ort durch einen Techniker in Augenschein genommen werden.

Verfahren C: („Melder mit kompletter Ferninspektion“) Rauchwarnmelder dieser Bauweise überprüfen sämtliche Parameter automatisch – also zusätzlich Raucheintrittsöffnungen sowie die Umgebung – und senden den Gerätestatus per Funk.

Die Norm-Diskussion hatte schon 2014 eingesetzt. Im Dezember jenes Jahres erklärte der Gerätehersteller Hekatron seinen Austritt aus dem Arbeitskreis „Rauchwarnmelder-Ferninspektion“. Hekatron-Vertriebschef Christian Rudolph begründete den Austritt damals so: „Die Diskussionen im Arbeitskreis haben bestätigt, dass derzeit kein verlässlicher normativer Rahmen existiert, an dem sich eine Inspektion aus der Ferne – ohne physische Kontrolle vor Ort – orientieren könnte.“

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Damals verließen acht von zehn Herstellern den Arbeitskreis, der dem DIN-Institut Formulierungsvorschläge zuarbeitet. Auch beim Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW herrschte damals Verunsicherung. Auf Nachfrage der IVV-Redaktion erklärte der zuständige Fachreferent Fabian Viehrig (Ausgabe 6/2016): „Wir haben keine klare Empfehlung. Die Haftungsfrage ist aus unserer Sicht nicht geklärt“. Viehrig sah eine Regelungslücke, weil die DIN zwar keine Prüfungsmethode ausschließe, das genaue Wie der Prüfung aber nicht spezifiziere.

Mit der Veröffentlichung der aktualisierten DIN 14676 im Oktober dürfte die Zeit der Unsicherheit zu Ende sein. Der Funkverkehr aus deutschen Schlafräumen, Wohnzimmern und Fluren kann dann auf einer festen normativen Grundlage erfolgen.

Autor: Thomas Engelbrecht

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Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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