Notstand: Es fehlen Pflegeimmobilien
Staatliche Förderungen müssen sowohl ambulante als auch stationäre Formen der Altenpflege gleichberechtigt begünstigen
Für den Umbau und die Modernisierung bestehender Pflegeheime müssen Refinanzierungsmöglichkeiten sichergestellt werden analog der Modernisierungsumlage bei Mietwohnungen.
Angesichts der angespannten Versorgungssituation in manchen Regionen dürfen staatliche Regeln zur Modernisierung nicht dazu führen, dass Pflegeplätze vernichtet werden, weil nur noch Einzelzimmer zugelassen sind.
Die Vorgaben von maximalen Pflegeheimgrößen oder einer Einzelzimmerquote ist unnötig. Doppelzimmer können in bestimmten Lebenssituationen durchaus sinnvoll sein. Der Pflegebedürftige selbst, also der Wettbewerb, soll entscheiden, in welcher Einrichtung er gepflegt werden will.
Um alternative Wohnformen, wie ambulant betreute Wohngruppen oder Pflege-WGs im nennenswerten Umfang umzusetzen, müssen die rechtlichen Regelungen auf Länderebene vereinheitlicht und erleichtert werden. Dazu müssen diese Pflegeformen verbindlich und praxisnah von Pflegeheimen abgegrenzt werden.
Wann kommt die einheitliche Musterbauordnung?
Es muss klar geregelt werden, welche Wohnformen unter welchen Bedingungen die hohen baulichen Auflagen von Pflegeeinrichtungen erfüllen müssen und welche nicht. Anstelle der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen baulichen Vorgaben für stationäre Pflegeeinrichtungen ist die zügige Umsetzung einer einheitlichen Musterbauordnung notwendig. Ziel muss eine bundeseinheitliche Harmonisierung der baulichen Vorschriften sein.
Es darf keinen Rückbau der marktwirtschaftlichen Elemente im Pflegesystem durch eine kommunale Bedarfslenkung geben. Schutzreflexe für den kommunalen Haushalt und für ortsansässige Anbieter führen zu einer Unterschätzung der künftigen Nachfrage und bürokratischen Behinderung von Neubauten. Das wirtschaftliche Risiko für ein bedarfsgerechtes Angebot liegt beim Betreiber und Eigentümer und dort soll es auch weiterhin bleiben. Eine wichtige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge bleibt, das Angebot vielfältiger Pflegeformen zu ermöglichen und einer Unterversorgung vorzubeugen. Ein erprobtes Mittel ist das Angebot kommunaler Grundstücke für stationäre und alternative Pflegeeinrichtungen. Dies schafft die
Voraussetzungen für eine quartiersnahe Pflege und senkt die Pflegekosten für die Bürger und den kommunalen Haushalt.
Dieser Auszug entstammt dem Artikel "Warnung vor Notstand bei Seniorenheimen"
in IVV Sonderpublikation "Zukunft Wohnungswirtschaft" 2019/20 - hier Inhaltsverzeichnis ansehen, oder Einzelheft bestellen
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