Die Deutsche Telekom gab kürzlich bekannt, dass das analoge Telefonnetz ab 2016 in ganz Deutschland Schritt für Schritt abgeschaltet werden soll. Die Folge: Unter anderem müssen die Notrufleitsysteme von mehreren 100.000 Personenaufzügen umgerüstet werden.
Ein Notrufleitsystem muss zwar nicht zwangsläufig von der Telekom betrieben werden, aber konkurrierende Telefonanbieter nutzen ebenfalls das Netz der Telekom und sind deshalb auch von der Abschaltung betroffen.
Bleibt eine Person in einen Aufzug stecken, wird der Notruf aus der Kabine an eine Stelle weitergeleitet, die durchgehend besetzt ist. Notwendig ist dazu aktuell ein analoger Festnetz-Telefonanschluss. Die Umrüstung beziehungsweise Nachrüstung ist für Immobilieneigentümer zwar zunächst aufwendig. Sie bietet aber auch die Chance, Prozesse zu vereinfachen und interne Verwaltungskosten zu reduzieren.
Statt mit einer analogen Telefonleitung kann ein Notrufleitsystem auch mit einem sogenannten GSM-Modul, einer Art Mobiltelefon, ausgerüstet werden. Bei gleicher Funktionserfüllung sind in diesem Fall die Betriebskosten deutlich niedriger als bei der Nutzung einer analogen Telefonleitung. Letztere kommt den Betreiber bislang teuer zu stehen: In der Regel erhält er mindestens einmal pro Jahr zunächst eine Rechnung über die Leistungen der Notrufbereitschaft. Hinzu kommt die monatliche Telefonrechnung der Telekom über die Grundgebühr und die genutzten Telefoneinheiten. In einigen Fällen stellt der Anbieter des Telefonnetzes die Rechnungen zwar auch in anderen Zyklen aus und versendet zum Beispiel nur eine Rechnung pro Jahr. Das ist jedoch sehr selten und häufig Großkunden vorbehalten.
Hat der Betreiber des Aufzugs die Notrufanlage gemietet, zahlt er außerdem den Mietzins. Hier kann es sinnvoll sein, eigene Notrufsysteme anzuschaffen und zu installieren. Die Betreiber sollten dann herstellerneutrale Systeme wählen. Bei einem Wechsel der Aufzugswartungsfirma können die Notrufsysteme dann leicht umprogrammiert werden. Auch dies spart Aufwand und Kosten.
Erhebliche Einsparung bei Verwaltungskosten möglich
Mit der Umstellung der Notrufleitsysteme auf GSM-Module kann sich die Summe der anfallenden Rechnungen auf eine Rechnung pro Jahr reduzieren. Dass sich daraus Ersparnisse in fünfstelliger Höhe ergeben können, zeigt folgende Beispielkalkulation: Verfügt ein Immobilieneigentümer über einen Bestand von hundert Aufzügen, für die er jeweils zwölf zusätzliche Rechnungen einspart, ergibt dies bei internen Verrechnungskosten von 25 € pro Rechnung eine jährliche Ersparnis von 30.000 €.
Die Umstellung erzeugt natürlich Kosten – wie hoch sie ausfallen, hängt auch davon ab, ob der Betreiber das vorhandene Notrufsystem beibehalten kann. Ist das der Fall, bewegen sich die Investitionen für das GSM-Modul und dessen Installation im drei- bis vierstelligen Bereich. Ist eine neue Notrufanlage erforderlich, steigen die Kosten nochmals um mehrere hundert Euro. Diese Summen sind zwar nicht unerheblich – die Um- beziehungsweise Nachrüstung zahlt sich letztendlich jedoch aus. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Immobilieneigentümer auch zugleich Nutzer des Gebäudes ist. Dann kann er mit GSM-Modulen sowohl seine Telefonkosten als auch seine Verrechnungskosten reduzieren. Nutzt der Eigentümer das Gebäude nicht selbst sondern vermietet es, profitiert er dennoch von niedrigeren internen Kosten.
Die Telekom plant, das analoge Telefonnetz bis 2018 komplett abzuschalten. Immobilieneigentümern, die in ihren Gebäuden Aufzüge betreiben, bleibt also noch etwas Zeit. Es kann sich jedoch lohnen, vorausschauend zu planen und sich rechtzeitig um die Umrüstung der Notrufleitsysteme auf GSM-Module zu kümmern. So können sie bereits frühzeitig von den Einsparpotenzialen profitieren.
Autor: Daniel Ehlers, Geschäftsführer Hundt Consult
Redaktion (allg.)

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