Was leistet ein Energieberater?
Ein von Ihnen beauftragter unabhängiger Energieberater wird sich zunächst vor Ort ein genaues Bild vom energetischen Zustand des Gebäudes machen.
Dazu gehört die Analyse und Einschätzung des baulichen Zustandes Ihres Hauses. Schon während der Besichtigung erhalten Sie erste Hinweise auf vorhandene Problem- und Schwachstellen. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt im Beratungsprozess werden Ihnen also Defizite aufgezeigt und Verbesserungsmöglichkeiten dargestellt. Betrachtet wird dabei das Gebäude in seiner Komplexität – von der Konstruktion, über die Gebäudehülle, bis hin zur Technik der Wärmeerzeugung, der Heizungsverteilung und Warmwasserbereitung.
Auf Wunsch und nach entsprechender Beauftragung kann der Energieberater auch eine Thermografieaufnahme des Gebäudes erstellen. Durch ein spezielles Verfahren werden dabei mit einer Wärmebildkamera kalte und warme Bereiche Ihres Hauses farblich unterschiedlich sichtbar gemacht. Diese Aufnahmen sollten möglichst nur in der kalten Jahreszeit gemacht werden, da hier die Temperaturunterschiede zwischen außen und innen am größten und somit am besten darstellbar sind. So können eventuell vorhandene Wärmebrücken am Dach oder der Fassade schon „Vor-Ort“ am Display der Wärmebildkamera erkannt werden, z. B. fehlende Dämmung zwischen Dachsparren oder ehemalige und vermauerte Fensteröffnungen in einer einheitlich überputzten Fassade.
Die Thermografieaufnahmen am Gebäude können mit einer Luftdichtigkeitsmessung, einem Blower-Door-Test, kombiniert werden. Neben der Bestimmung des Wertes für die Luftwechselrate sind dadurch besonders effektiv potentielle Leckagestellen am Haus zu ermitteln und durch die Wärmebildkamera darzustellen.
Die während des Ortstermins vom Bestandsgebäude ermittelten Kennwerte sind dann Basis für eine Berechnungen, ...
...die der Energieberater mit Hilfe umfangreicher Software durchführt und in einem Beratungsbericht zusammenfasst. Grundlage der Bewertungen ist die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) mit den darin enthaltenen DIN Normen.
Ergebnis der aufwendigen Berechnungen ist eine Bewertung des Gebäudes anhand des Primärenergiebedarfs und der Transmissionswärmeverluste.
Der detaillierte Beratungsbericht enthält Angaben zum Ist-Zustand, zu den im Zuge der Berechnungen vom Energieberater aufgestellten verschiedenen Sanierungsvarianten und zu Details einzelner Maßnahmen. Weiterhin werden im Anlagenteil des Beratungsberichtes die Beheizung und die Warmwasserbereitung inklusive der elektrischen Hilfsenergie betrachtet.
Solide Grundlage für Investitionsentscheidungen
Wünsche und Vorstellungen der Bauherren zu geplanten Sanierungsmaßnahmen lassen sich so sehr gut mit Wirtschaftlichkeits- und Kosten-Nutzen-Betrachtungen in Verbindung bringen. Alles zusammen bildet dann eine solide Grundlage für zu treffende Investitionsentscheidungen. In seinen Empfehlungen wird der Energieberater berücksichtigen, dass für die Energieeffizienz von Gebäuden ein ausgewogenes Verhältnis von Dämmung und Anlagentechnik erforderlich ist. Eine Optimierung der Dämmstärken an der Außenwand ist lediglich bis zu einem gewissen Grad effektiv und wirtschaftlich sinnvoll. Oft lassen sich Effizienzsteigerungen nur noch durch Verbesserungen der Anlagentechnik in Kombination mit dem Einsatz erneuerbarer Energien erreichen. Vom Berater ist also zu überprüfen, ob der Einsatz von Solarthermie oder beispielsweise die Verfeuerung von Biomasse möglich sind. Analysen und Bewertungen hierzu kann ihnen der unabhängige Energieberater erstellen.
Vom Energieberater gibt es Hinweise und Erläuterungen zu Förderprogrammen, ...
...z. B. von der KfW-Bank oder der BAFA, und zur praktischen Umsetzung einzelner geförderter Maßnahmen und Maßnahmenpakete.
Wenn Sie im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ eine geförderte Sanierung (Programmnummer: 151/152 Kredit/430 Zuschuss) an vermieteten Wohngebäuden zur energetischen Verbesserung durchführen, bedarf das der Begleitung und Kontrolle der Baumaßnahme durch einen Energieberater.
Die qualifizierte Baubegleitung fördert die KfW (Programmnummer: 431 „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“) mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten für die Baubegleitung (max. bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben), unabhängig von der Größe des Wohngebäudes.
Der Energieberater bzw. Sachverständige muss mindestens folgende Leistungen erbringen (Auszug):
spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtigkeitskonzept und Lüftungskonzept bei Einbau oder Erneuerung der Lüftungsanlage, bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner bei Erneuerung der Heizungsanlage, Prüfung des Leistungsverzeichnisses, mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen einschließlich der Überprüfung der Ausführung von Wärmebrücken sowie der Umsetzung von Luftdichtigkeits- und Lüftungskonzept, inklusive Blower-Door-Test.
(Stand KfW-Förderung 09/2010)
Das optimale Ergebnis für Bauherren
Ein Energieausweis und Hinweise zu Stromeinsparungen können als zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit einer Energieberatung kostengünstig erstellt werden.
Bei der Beratung durch einen unabhängigen Energieberater steht das optimale Ergebnis für den Beratungsempfänger, also den Bauherrn, im Vordergrund.
Er verdient sein Geld durch seine unabhängige Beratung und nicht durch den Verkauf von Anlagentechnik, Dämmstoffen oder Baumaterialien, auch nicht durch Provisionen der Anbieter.
Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) besteht die Möglichkeit der Förderung der Vor-Ort-Energieberatung mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss ab 300 Euro.
Autor: Dipl. Ing. Jörg Nowitzki
Redaktion (allg.)
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