Verbot von Öl und Gas-Heizungen ab 2024

Eine Energieberatung jetzt einholen

Nach jetzigem Stand* muss ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Gegen die Unsicherheit hilft nur ein Rat für Immobilienbesitzer und Bauherren: Lassen Sie sich beraten!

Wie, was, wann? Wer jetzt unsicher ist, welche Heizungsart er/sie jetzt einbauen sollte, fragt am besten einen Experten. BILD: Adobestock/ nullplus
Wie, was, wann? Wer jetzt unsicher ist, welche Heizungsart er/sie jetzt einbauen sollte, fragt am besten einen Experten. BILD: Adobestock/ nullplus

Auf welche Technologie sollte ich jetzt setzen?

Das fragen sich jetzt viele Immobilienbesitzer, Mitarbeiter in Wohnungsunternehmen und WEG:

  • Soll die fossile Heizungsanlage bereits jetzt durch eine Wärmepumpe ersetzt werden?
  • Soll ich die bestehende Heizungsanlage modernisieren?
  • Oder, soll ich die alte Heizanlage noch schnell gegen eine neue Öl- oder Gas-Heizung austauschen?

Jede Alternative kann eine sinnvolle Lösung darstellen, entscheidend sind jedoch immer auch die Gegebenheiten vor Ort.

Übergangsfrist für bestehende Öl- und Gas-Heizungen

Zunächst sollte jeder sich klarmachen, dass es in der Gesetzesnovelle zum GEG lediglich um neu einzubauende Heizungen geht. Bestehende Öl- und Gas-Heizungen dürfen innerhalb einer Übergangsfrist weiter genutzt und repariert werden. Sofern die alte Heizungsanlage nicht instandgesetzt werden kann, muss jedoch eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden.

Tipp: Modernisieren Sie eine bestehende Anlage

Bei älteren Anlagen kann es daher empfehlenswert sein, zumindest den Brenner oder auch das gesamte Gerät noch in diesem Jahr auszutauschen, um eine Verlängerung der Betriebszeit zu erreichen. Hausbesitzer könnten die nächsten 10 bis 20 Jahre so weiterhin mit Öl oder Gas heizen.

Fraglich ist allerdings, ob dies wirtschaftlich tatsächlich sinnvoll ist: Die CO2-Umlage und damit der Preis für Öl und Gas wird in den nächsten Jahren stetig weiter steigen.

Achtung: geltende Sanierungspflicht bedenken

Gebäude mit sehr schlechter Energieeffizienzklasse müssen nach dem GEG zwingend energetisch saniert werden. Auch die EU-Kommission plant eine energetische Sanierungspflicht bis 2030. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es daher sehr kurzfristig gedacht, die bestehende Gas- oder Ölheizung jetzt einfach gegen eine neue auszutauschen: Wird in den nächsten Jahren das Wohnhaus energetisch saniert, wird die alte Heizung schnell zu groß und damit unwirtschaftlich aufgrund einer starken Überdimensionierung. Hausbesitzer sollten daher bereits jetzt die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten absehbaren Gesetze und Regelungen in die Rechnung einbeziehen, um zu einer ganzheitlichen Beurteilung der für sie sinnvollsten Maßnahme zu kommen.

Eine Wärmepumpe einbauen

Wenn die Gebäude dagegen bereits heute eine sehr gute Energieeffizienz und Wärmedämmung aufweisen, ist der Einbau einer Wärmepumpe wirtschaftlich gesehen in vielen Gebäuden bereits heute eine gute Option. Zwar sind einige Übergangsfristen und Ausnahmen vorgesehen - spätestens wenn das Gebäude frühzeitig überschrieben oder vererbt wird, greift jedoch wieder die Pflicht zur Sanierung und dem Einbau einer Heizung mit erneuerbaren Energien.

In der aktuellen Situation sollten Hausbesitzer und Bauherren daher nicht nur die einzelnen Heizungssysteme vergleichen, sondern auch die zukünftigen Entwicklungen und gesetzlichen Vorgaben zur Sanierung in eine ganzheitliche Energie-Planung einbeziehen.

Wer sich Ende des Jahres die grundsätzliche Möglichkeit erhalten will, eine Entscheidung über das Heizungssystem der nächsten Jahre zu machen, sollte sich daher jetzt beraten lassen.

* Die vom Kabinett beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird wohl noch im Bundestag und Bundesrat beraten. (Stand: 24.05.2023)

Quelle: ARCenergie GmbH, Ingenieurbüro für Bauphysik, Energieberatung

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